Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Grundwasser durch Endlager Morsleben nicht gefährdet

Zum Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) vom 22.4.2010 "Grundwasser bei Morsleben verseucht?" (Print-Ausgabe) bzw. "Land fürchtet um Grundwasser nahe Morsleben" (Online-Ausgabe) nimmt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wie folgt Stellung:

Interessen der niedersächsischen Bevölkerung berücksichtigt

Eine Stellungnahme des Niedersächsischen Umweltministeriums (NMU) im Rahmen der Behördenbeteiligung zur Wahrnehmung der Interessen der niedersächsischen Bevölkerung hält auch das BfS für geboten. Sie wird im weiteren Planfeststellungsverfahren für die Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben geprüft werden. Nach einer ersten Bewertung müssen die Ausführungen des NMU nach Auffassung des BfS nicht zu einer Neubewertung des Stilllegungskonzeptes für das Endlager Morsleben führen.

Stellungnahme zu einzelnen Kritikpunkten

  • Das Grundwasser wird - anders als durch die Überschrift des Artikels nahe gelegt - durch das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben auch in Niedersachsen nicht gefährdet. Alle Ableitungen werden auf eine mögliche Belastung durch radioaktive Stoffe überprüft und erst in die konventionelle Kanalisation abgegeben, wenn sie "frei gemessen" sind.
  • Anders als im Endlager Asse besteht in Morsleben keine Einsturzgefahr. Durch die rechtzeitige Verfüllung von Abbauhohlräumen im Zentralteil des Endlagers, in denen keine radioaktiven Abfälle lagern, wurde ausreichend Stabilität und damit auch Zeit geschaffen, um ein ordentliches atomrechtliches Planfeststellungsverfahren durchführen zu können.
  • Die Rückholung der Abfälle wurde geprüft. Die Studie des BfS zur "Bewertung der Rückholbarkeit der im Endlager Morsleben eingelagerten radioaktiven Abfälle" kann mit weiteren Unterlagen zum atomrechtlichen Stilllegungsverfahren im Internetauftritt des BfS eingesehen werden.
Stand: 23.10.2010

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