Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Stilllegungsverfahren

Erstbewertung der fachlichen Bedenken gegen die Stilllegungsplanung

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat als verantwortlicher Betreiber des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) parallel zu der Auslegung der Planungsunterlagen in öffentlichen Veranstaltungen das geplante Schließungsvorhaben zur Diskussion gestellt. Bei radioaktiven Abfällen handelt es sich um hochgefährliches Material mit teilweise sehr langen Halbwertzeiten. Es ist nachvollziehbar, dass viele Menschen Bedenken gegen die geplante Stilllegung des Endlagers in Morsleben haben und Einwendungen dagegen erheben. Diese Einwendungen werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in einem Erörterungstermin diskutiert. Unabhängig davon setzt sich das BfS im Folgenden mit einigen der bisher bei Informationsveranstaltungen erhobenen sowie in Sammeleinwendungen veröffentlichten Bedenken auseinander.

"Der Nachweis von Langzeitsicherheit ist unmöglich."

"Die vorgelegten Modellrechnungen und Prognosen basieren auf Annahmen und Behauptungen und betrachten unüberschaubare Zeiträume."

Die zu betrachtenden Zeiträume gehen auf die internationalen Festlegungen zur Planung der Endlagerung von radioaktiven Stoffen zurück. Auch die methodische Vorgehensweise bei der Planung der Stilllegung von Morsleben und die Analyse der Langzeitsicherheit entsprechen dem international üblichen Stand. Neben den Rechenmodellen wurden auch Untersuchungen im Rahmen der Langzeitsicherheitsanalyse durchgeführt, in deren Rahmen eine Vielzahl von Parametern variiert wurden.

Die Betrachtungszeiträume richten sich nach der Umweltwirksamkeit der Abfälle.

"Die Erfahrung mit ASSE II zeigt, dass sich Prognosen schon nach wenigen Jahren als fehlerhaft erweisen können. Darum müssen Fehler revidierbar sein."

Das Endlager Morsleben wird seit der Vereinigung nach dem Atomrecht betrieben und stillgelegt. Alle Sicherheitsnachweise sind entsprechend diesen Regelungen zu erbringen und werden durch die vom Betreiber unabhängige Planfeststellungsbehörde geprüft. Das damalige Forschungsbergwerk Asse II wurde hingegen über mehr als 40 Jahre nach Bergrecht ohne Öffentlichkeitsbeteiligung betrieben.

Ein weiterer Unterschied zur Asse II ist, dass für Morsleben bereits eine Langzeitsicherheitsbetrachtung durchgeführt wurde. Für die Asse liegt bis heute noch kein Langzeitsicherheitsbericht vor.

Eine Rückholung ist entsprechend der vorgelegten Langzeitsicherheitsanalyse aus Sicht des BfS nicht angezeigt und nicht notwendig. Die Rückholung würde eine zusätzliche Strahlenbelastung für Personal und Umwelt bedeuten, die somit nicht zu rechtfertigen ist.

"Wie und auf welchen Wegen Radioaktivität aus dem geschlossenen Endlager austritt und an welchen Orten es zu entsprechenden Belastungen kommt, ist nicht ausreichend geklärt."

Ein Zutritt von salzhaltigem Wasser in das stillgelegte Endlager kann auf sehr lange Sicht nicht ausgeschlossen werden. Dessen Auswirkungen auf das Endlager und auf die Strahlenbelastung des Menschen unter ungünstigsten Bedingungen hat das BfS mit unterschiedlichen Berechnungen geprüft.

Das BfS geht aufgrund seiner Bewertungen davon aus, dass das Endlager in der Nachbetriebsphase sehr lange trocken bleibt. Aufgrund der Stilllegungsmaßnahmen und der geologischen Situation wird das Volllaufen der Grube einige Zehntausend bis Hunderttausend Jahre dauern. In dieser Zeit wäre der überwiegende Teil des Radionuklidinventars weitgehend abgeklungen und stellt für die Umwelt keine Gefahr mehr dar.

Dennoch hat das BfS auch untersucht, welche Auswirkungen sich auch bei einem schnellen Volllaufen der Grube ergeben würden. Selbst unter ungünstigsten Bedingungen wird dabei das Schutzziel, das auch beim Endlager Schacht Konrad zugrunde gelegt wurde, eingehalten.

"Der Salzstock von Morsleben ist als Atommüll-Endlager ungeeignet."

"Die vielen unterschiedlichen Gesteinsarten, von denen der Salzstock durchzogen ist, begünstigen Wasserwegsamkeiten zwischen Atommüll und Biosphäre."

Grundsätzlich ist es richtig, dass unter heutigen Randbedingungen ein altes Salzbergwerk, welches mit dem Ziel der wirtschaftlichen Salzgewinnung betrieben wurde, nicht mehr für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen ausgewählt werden würde. Die Frage, die der Betreiber zu beantworten hat, ist in diesem Fall jedoch, ob die im Bergwerk lagernden Abfälle unter Betrachtung aller Erkenntnisse über die Gebirgsstruktur sicher eingeschlossen werden können. Hierbei sind natürlich auch die zum Teil ungünstigen Strukturen für die Sicherheitsbetrachtungen zugrunde gelegt worden. Denkbare Wege für den Transport von Schadstoffen in der Salzstruktur sind in der Szenarienanalyse identifiziert worden und in der Langzeitsicherheitsbetrachtung berücksichtigt.

"Ein altes Bergwerk kann nicht die Anforderungen eines Endlagers erfüllen."

"Durch die wirtschaftliche Nutzung als Salzbergwerk ist ein riesiges, weitverzweigtes Hohlraumsystem geschaffen worden. Dadurch fehlt es dem Salzstock an Mächtigkeit und Stabilität."

Die notwendige Stabilität des Grubengebäudes ist sowohl für den derzeitigen Betrieb zur Offenhaltung als auch für die Stilllegung gegeben. Morsleben ist jedoch ein altes Bergwerk mit den dafür typischen Problemen, wie zum Beispiel Löserfällen in gesperrten Grubenräumen, in denen jedoch keine Abfälle lagern. Langfristig wird durch die weitgehende Verfüllung der Grubenhohlräume im Rahmen der Stilllegung das Bergwerk weiter stabilisiert.

"An mindestens einer Stelle (Lager H) ist eine Wegsamkeit zwischen Grundwasser und Bergwerk nachgewiesen."

Mit der Übernahme von Morsleben im Jahre 1990 hat das BfS eine Untersuchung und laufende Überwachung sämtlicher Lösungszutritte eingeführt. Die in das Lager H zutretende Lösung ist vollständig salzgesättigt. Die durchschnittliche Zutrittsrate liegt konstant bei etwa 12 Kubikmeter pro Jahr (Asse: Etwa 12 Kubikmeter pro Tag). Die Zutrittsstelle im Lager H wird in der Betrachtung zur Langzeitsicherheit berücksichtigt (Lage, Zutrittsmenge). Das Lager H befindet sich nicht in der Nähe der Endlagerbereiche.

"Die zur Lagerung von Atommüll ungeeigneten geologischen Verhältnisse können nicht durch die beantragten Beton-Bauwerke ersetzt werden."

Die Stabilisierung großer Bereiche des Bergwerkes mit Salzbeton im Rahmen der Stilllegungsmaßnahmen dient nicht der Ertüchtigung der geologischen Verhältnisse, sondern der Stabilisierung des Bergwerkes und somit der Minimierung der Konvergenzraten (= Auspressraten) nach dem Abschluss der Stilllegung. Durch den Bergbaubetrieb sind Schwachstellen geschaffen worden, die durch Abdichtungs- und Betonbauwerke isoliert bzw. ertüchtigt werden.

Die Stilllegungsmaßnahmen (weitgehende Verfüllung, Abdichtung von Strecken und Schächten) gewährleisten unter Beachtung der Bedingungen im Grubengebäude (Durchbauungsgrad, ortsspezifische Eigenschaften) und der zu erwartenden Entwicklung des verfüllten und verschlossenen Endlagers im Zusammenhang mit den geologischen Barrieren eine sichere Stilllegung und einen langzeitsicheren Abschluss der radioaktiven Stoffe von der Biosphäre.

"Das Strahleninventar ist teils unbekannt, teils illegal."

"Das eingelagerte Strahleninventar ist nur unzureichend bekannt."

Das Nuklidinventar ist bekannt und dokumentiert. In Morsleben sind niedrig- und mittelradioaktive Abfälle mit überwiegend kurzlebigen Radionukliden aus

  • dem Betrieb von Kernkraftwerken (KKW),
  • der Stilllegung von kerntechnischen Anlagen,
  • der kerntechnischen Industrie,
  • Forschungseinrichtungen,
  • Landessammelstellen bzw. direkt von Kleinverursachern und
  • dem Umgang sonstiger Anwender (z.B. Bundeswehr)

endgelagert. Weiterhin sind betriebliche radioaktive Abfälle des Endlagers endgelagert worden.

Weitere Informationen:

"Die im Bergwerk bisher zwischengelagerten Abfälle sollen mit dem Schließungsverfahren dauerhaft im Bergwerk verbleiben. Diese machen jedoch 80 % des radioaktiven Inventars aus."

Die zwischengelagerten Abfälle machen einen Großteil des derzeitigen Aktivitätsinventars aus. Die im Untertagemessfeld zwischengelagerten Abfälle sind durchweg kurzlebiger Natur (Cobalt-60, Cäsium-137), sodass deren Strahlung nach zirka 50 bzw. 300 Jahren (10 Halbwertszeiten) weitestgehend abgeklungen ist.

Das im Ostfeld zwischengelagerte Radium-Fass befindet sich endlagergerecht in einem Bohrloch. Die Langzeitsicherheitsanalyse berücksichtigt die in der Tat vergleichsweise hohe Aktivität der volumenmäßig sehr geringen Abfallmenge.

Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass im Endlager Morsleben in allen Abfällen zusammen weniger als 1/500 der Aktivität enthalten ist, die in den hochaktiven Abfällen eines sogenannten Castorbehälters gelagert wird.

"Auch vor dem endgültigen Verschluss besteht eine akute Gefährdung."

"Die durch Betrieb und mögliche Störfälle verursachte Niedrigstrahlung ist aus gesundheitlichen Gründen nicht hinnehmbar."

In Morsleben werden sowohl in der Grube (laufender Betrieb) als auch in der Umgebung des Bergwerks Überwachungsmessungen durchgeführt. Diese sind umfassend dokumentiert. Unzulässige Ableitungen hat es nicht gegeben und sind wegen der getroffenen Störfallvorsorgemaßnahmen auch nicht zu erwarten.

"Vor allem angesichts der bisherigen und zu erwartenden Löserfälle bedarf es entsprechender Störfallanalysen."

Die vorhandenen Störfallanalysen und die daraus resultierenden Störfallmaßnahmen berücksichtigen die möglichen Gefährdungszustände im Rahmen des jetzt laufenden Betriebes zur Offenhaltung und der späteren Stilllegung. Dazu zählen auch Gefahren durch sogenannte Löserfälle.

"Es wurden keine grundsätzlichen Alternativen vorgelegt."

"Anders als in Asse II wurden keine Schließungsalternativen wie die Rückholung zur Diskussion gestellt."

Alternative Vorgehensweisen zur Stilllegung von Morsleben wurden bereits in den 1990er Jahren untersucht und analysiert. Neben der Flutung und der Verzögerung von Lösungsbewegungen mittels künstlicher Wegbarkeiten wurde auch die Rückholung untersucht („Untersuchte technische Verfahrensalternativen“ in den Antragsunterlagen). Letztlich ist die jetzt beantragte Variante gewählt worden, da das Endlager Morsleben so langfristig sicher verschlossen werden kann.

"Die in Morsleben angewandte Technik untergräbt Endlager-Standards."

"Wenn man geologische Untauglichkeit wie in Morsleben durch Technik ausgleichen kann, setzt man das Signal, dass ein unbrauchbares Endlager immer brauchbar gemacht werden kann und somit immer neue Atomkraftwerke (AKW) gebaut werden können."

Das Stilllegungskonzept und die darauf aufbauende Langzeitsicherheitsanalyse für Morsleben tragen der Besonderheit Rechnung, dass der hohe Durchbauungsgrad und das Alter der Grubengebäude große Anstrengungen erforderlich machen, die Stabilität des Grubengebäudes durch weitgehende Verfüllung prognostizierbar zu gestalten, die Abdichtung von Einlagerungsbereichen nachweislich zu gewährleisten und dadurch langfristig den Austritt von kontaminierten Lösungen bis in die Biosphäre zu behindern.

Die Stilllegung von Morsleben stellt eine Besonderheit dar, da dieses Endlager 1990 bereits eine Betriebsgenehmigung von der Strahlenschutzbehörde der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) besaß. Nach den derzeit geltenden Regelwerken wäre heute eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Morsleben nicht erteilbar.

"Das im Plan vertretene Schutzziel von 0,3 Millisievert (mSv) pro Jahr ist zu hoch."

"Es entspricht nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik für die Langzeitbelastung durch ein Endlager. Schon während des Betriebs wird die Umgebung der Anlage durch radioaktiv belastete Abwässer und Abwetter stetig belastet. Niedrigstrahlung ist auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte eine Gefahr."

Der Wert von 0,3 mSv wurde als Schutzziel für das Endlager Schacht Konrad herangezogen. Dieser Wert stellt sicher, dass für künftige Generationen keine höheren Strahlenexpositionen als für die heutige zugelassen werden.

Für den Referenzfall der Langzeitsicherheitsanalysen (relativ schnelles Volllaufen) werden Strahlenexpositionen berechnet, die um mehr als den Faktor 100 unterhalb des Wertes von 0,3 mSv liegen.

Eine Belastung der Umwelt mit radioaktiven Abwässern hat zu keinem Zeitpunkt des Morsleben-Betriebes stattgefunden. Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes gibt es im übertägigen Kontrollbereich eine besondere, vom normalen Entwässerungssystem getrennte Kanalisationseinrichtung. Die darin gesammelten kontaminierten Abwässer werden nach unter Tage gebracht und als betriebliche radioaktive Abfälle behandelt, konditioniert und im Westfeld endgelagert.

Die Abwetter aus den Gruben Bartensleben und Marie werden radiologisch überwacht. Es hat bisher keine Überschreitungen der gesetzlichen bzw. anlagenspezifischen Grenzwerte gegeben. Entsprechend den Gesetzen und Verordnungen zur Umweltüberwachung finden Überwachungsmessungen – auch durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - in der Umgebung von Morsleben statt. Es ist bisher keine gegenüber der natürlichen Belastung erhöhte Umweltradioaktivität festgestellt worden.

Sowohl der laufende Betrieb als auch der Stilllegungsbetrieb sowie die Planungen der Stilllegungsmaßnahmen einschließlich der Bewertung der Auswirkungen in der Nachbetriebsphase unterliegen den Regelungen des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung. Damit sind alle sicherheitsrelevanten Planungen (Normalbetrieb, Störfälle, Nachbetriebsphase usw.) auf dem Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen. Dabei ist auch das Minimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung zu berücksichtigen. Die Prüfung sämtlicher Planungen sowie deren Genehmigung obliegen der Genehmigungsbehörde, dem Umweltministerium von Sachsen-Anhalt.

Stand: 16.02.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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