Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Stilllegungsverfahren

Chronologie des Stilllegungsverfahrens

Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben ging am 3. Oktober 1990 in den Verantwortungsbereich der Bundesrepublik Deutschland über. Entsprechend den Regelungen des Einigungsvertrages war der Weiterbetrieb bis zum 30. Juni 2000 befristet.

Eingelagert wurden insgesamt 36.754 Kubikmeter radioaktive Abfälle in der Zeit von 1971 bis zum 25. September 1998, davon 22.321 Kubikmeter zwischen Januar 1994 und September 1998.

Das BfS hat die atomrechtliche Stilllegung des Endlagers Morsleben beantragt und ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Seit dem Erörterungstermin im Oktober 2011, auf dem Einwenderinnen und Einwender Ihre Meinungen und Bedenken erläutern konnten, prüft das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt (MLU) die anstehende Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses.

Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

Am 13. Oktober 1992 stellte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf Weisung des damaligen Bundesumweltministers beim Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt (MLU) den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens nach § 9b Atomgesetz (AtG) für den Weiterbetrieb über den 30. Juni 2000 hinaus. Mit dem Änderungsantrag vom 9. Mai 1997 hat das BfS das seitdem laufende Planfeststellungsverfahren auf die Stilllegung beschränkt.

Im Dezember 1997 fand hierfür der sogenannte Scopingtermin statt, auf dessen Basis die zuständige Planfeststellungsbehörde den Rahmen für die Untersuchungen zur Umweltverträglichkeitsstudie festgelegt hat.

Erarbeitung der Planunterlagen

Das BfS hat umfangreiche Untersuchungsprogramme durchgeführt und aufbauend auf den Ergebnissen das Stilllegungskonzept für das Endlager entwickelt. Durch den früheren intensiven Gewinnungsbergbau ist das Bergwerk stark durchbaut. Die Anforderungen an die Planunterlagen zur Stilllegung des Endlagers Morsleben sind hoch, da Morsleben weltweit das erste Endlager für radioaktiven Abfall ist, das nach Atomrecht stillgelegt wird.

Der Plan Stilllegung wurde am 13. September 2005 zusammen mit allen gemäß § 6 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung für die Auslegung gesetzlich geforderten Unterlagen der Genehmigungsbehörde MLU übergeben.

Nach mehreren Fachgesprächen und umfangreichen Forderungen der Genehmigungsbehörde, die sich teilweise bereits auf untersetzende Prüf- und Genehmigungsunterlagen bezogen, wurden die zur Auslegung erforderlichen Unterlagen vollständig überarbeitet und mit Schreiben vom 26. Januar 2009 erneut eingereicht. Die Genehmigungsbehörde hat im September 2009 die Prüfung dieser Unterlagen abgeschlossen und deren Auslegungsreife bestätigt.

Öffentliche Auslegung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit begann mit der Auslegung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde MLU. Anhand der ausgelegten Unterlagen konnten die Bürgerinnen und Bürger erkennen, ob sie durch das Vorhaben betroffen sind. Die Auslegung dauerte vom 22. Oktober 2009 bis zum 21. Dezember 2009. Die vom MLU ausgelegten Unterlagen sowie zahlreiche weitere Verfahrensunterlagen stellt das BfS auf seiner Internetseite weiterhin zur Verfügung.

Während des Auslegungszeitraums konnten alle Bürgerinnen und Bürger ihre Befürchtungen, Anmerkungen und Fragen in Form von Einwendungen bei der Genehmigungsbehörde einreichen. Auch Träger öffentlicher Belange, wie beispielsweise Fachbehörden, Vereine und Verbände, konnten Stellungnahmen zu den Planunterlagen beim MLU einreichen.

Abgabe der Einwendungen

Das MLU hat rund 15.000 Einwendungen zu dem geplanten Vorhaben erhalten. Diese wurden zur Vorbereitung auf den Erörterungstermin vom MLU sowie vom BfS geprüft. Der nächste Schritt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung war der Erörterungstermin.

Erörterungstermin

Der Erörterungstermin ist einer der wichtigsten Schritte im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung im Stilllegungsverfahren. Er dient dazu, dass die Einwenderinnen und Einwender ihre Meinungen, Bedenken und Hinweise erläutern und mit der Genehmigungsbehörde (MLU) und dem BfS als Antragsteller erörtern können. Die Genehmigungsbehörde hat den Erörterungstermin beginnend am 13.10.2011 an insgesamt 9 Verhandlungstagen in Oschersleben durchgeführt.

Planfeststellungsbeschluss

Nach dem Erörterungstermin ist das MLU am Zug: Es muss nun über jede einzelne Einwendungen entscheiden. Sind alle Einwendungen abgewogen und die Prüfungen der Antragsunterlagen zum Vorhaben abgeschlossen, trifft das MLU seine Entscheidung zu dem vom BfS gestellten Antrag auf Stilllegung des Endlagers Morsleben.

Öffentliche Auslegung und Klagemöglichkeit

Das letzte Wort ist damit jedoch noch nicht gesprochen: Auch den Planfeststellungsbeschluss muss das MLU öffentlich auslegen. Während einer Frist von einem Monat können die Einwenderinnen und Einwender und auch das BfS als Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage beim zuständigen Oberverwaltungsgericht Magdeburg einreichen. Wenn der Planfeststellungsbeschluss mit Sofort-Vollzug für das Gesamtvorhaben oder nur für einzelne Maßnahmen erteilt wird, können der Plan im Ganzen oder die betreffenden Einzelmaßnahmen auch vor einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung beginnen. Auch hiergegen kann ein Rechtsbehelf beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Stand: 02.02.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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