Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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StilllegungsverfahrenChronologie des Stilllegungsverfahrens

Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben ging am 3. Oktober 1990 in den Verantwortungsbereich der Bundesrepublik Deutschland über. Entsprechend der Regelungen des Einigungsvertrages war der Weiterbetrieb bis zum 30. Juni 2000 befristet. Das BfS hat die atomrechtliche Stilllegung des Endlagers beantragt und ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

StilllegungskonzeptSchutzziele der Stilllegung

Die vorgesehenen Maßnahmen des Stilllegungskonzepts müssen geeignet sein, um die radioaktiven Abfälle von der Biosphäre so gut und lange wie möglich zu isolieren. Nicht zu vermeidende Freisetzungen müssen so gering sein und so lange verzögert werden, dass für die Strahlenbelastung von Mensch und Umwelt folgende Schutzziele dauerhaft eingehalten wird.

SicherheitZutrittswässer und Salzlösungen

In praktisch allen Bergwerken treten Zutrittswässer und Lösungen auf. Zutrittswässer sind mit Steinsalz gesättigte Grundwässer, die von außen in das Grubengebäude einsickern. Salzlösungen stammen aus dem Betrieb des Bergwerks oder wurden bei der Entstehung des Salzgesteins eingeschlossen. Die Zutrittswässer und Lösungen werden vollständig gefasst und teilweise innerhalb des Bergwerks verwertet.

StilllegungskonzeptGeprüfte Stilllegungsoptionen

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat verschiedene Vorgehensweisen für die Stilllegung geprüft und für die am besten geeignete Option die Planfeststellung beantragt. Unterschiedliche Verfahrensalternativen wie etwa die Flutung wurden zuvor geprüft, aber nicht weiter verfolgt oder ausgeschlossen.

StilllegungsverfahrenDer Erörterungstermin

Der Erörterungstermin zur Stilllegung des Endlagers Morsleben wurde von der Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, vom 13. bis zum 25. Oktober 2011 an insgesamt neun Verhandlungstagen in Oschersleben durchgeführt. Dabei wurden die im Zuge der Auslegung der für die Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlichen Planunterlagen erhobenen Befürchtungen, Anmerkungen, Hinweise und Fragen mit allen Beteiligten diskutiert.

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