Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Stilllegungsverfahren

Der Erörterungstermin

Der Erörterungstermin zur Stilllegung des Endlagers Morsleben wurde von der Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MLU), vom 13. bis zum 25. Oktober 2011 an insgesamt neun Verhandlungstagen in Oschersleben (Sachsen-Anhalt) durchgeführt.

Ziel des Erörterungstermins

Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, Einwendungen gegenüber den Planungen vorzubringen.

Die Beteiligten bei einem Erörterungstermin Beteiligte bei ErörterungsterminDie Beteiligten bei einem Erörterungstermin

Dafür werden im Erörterungstermin die im Zuge der Auslegung der für die Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlichen Planunterlagen erhobenen Befürchtungen, Anmerkungen, Hinweise und Fragen mit den Einwendern und dem Antragsteller diskutiert. Es handelt sich nicht um eine Gerichtsverhandlung und es wird auch keine Entscheidung gefällt. Vielmehr erörtern alle Beteiligten die Einwendungen.

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingereichten Planunterlagen und weiterführende Informationen sind im Online-Angebot des BfS einsehbar.

Inhalte des Erörterungstermins

Die Genehmigungsbehörde hat in ihrer Funktion als Verhandlungsleiterin eine Tagesordnung als Orientierung für die Behandlung der Themen festgelegt. Dabei wurden die Einwendungen den vier folgenden Themenfeldern zugeordnet:

  • Standort,
  • Stilllegung,
  • Auswirkungen und
  • Sicherheitsanalysen.

Der Erörterungstermin wurde beendet, als nach Einschätzung der Verhandlungsleiterin alle Einwendungen ausreichend erörtert waren. Einwenderinnen und Einwender können eine Abschrift des stenografischen Wortprotokolls beim MLU anfordern.

Beteiligte des Erörterungstermins

Akteure des Erörterungstermins waren:

  • die Genehmigungsbehörde (Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, MLU),
  • der Antragsteller (Bundesamt für Strahlenschutz, BfS) sowie
  • Einwenderinnen und Einwender (Privatpersonen, Initiativen, etc.)

Ihnen kamen folgende Funktionen zu:

  • Die Genehmigungsbehörde ist für die Verhandlungsleitung zuständig. Sie wählt den Verhandlungsleiter, die Vertreter und weitere notwendige Akteure, wie zum Beispiel die Protokollführung, aus. Die Verhandlungsleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass der Erörterungstermin ordnungsgemäß ablaufen kann.
  • Dem Antragsteller wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
  • Den Einwenderinnen und Einwendern wird Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen mündlich vorzutragen, sie zu erläutern und inhaltlich zu vertiefen. Sie haben die Möglichkeit, Sach- oder Rechtsbeistände hinzuziehen.
Stand: 03.01.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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