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Der Erörterungstermin
Der Erörterungstermin zur Stilllegung des Endlagers Morsleben wurde von der Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MLU), vom 13. bis zum 25. Oktober 2011 an insgesamt neun Verhandlungstagen in Oschersleben (Sachsen-Anhalt) durchgeführt.
Ziel des Erörterungstermins
Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, Einwendungen gegenüber den Planungen vorzubringen.
Dafür werden im Erörterungstermin die im Zuge der Auslegung der für die Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlichen Planunterlagen erhobenen Befürchtungen, Anmerkungen, Hinweise und Fragen mit den Einwendern und dem Antragsteller diskutiert. Es handelt sich nicht um eine Gerichtsverhandlung und es wird auch keine Entscheidung gefällt. Vielmehr erörtern alle Beteiligten die Einwendungen.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingereichten Planunterlagen und weiterführende Informationen sind im Online-Angebot des BfS einsehbar.
Inhalte des Erörterungstermins
Die Genehmigungsbehörde hat in ihrer Funktion als Verhandlungsleiterin eine Tagesordnung als Orientierung für die Behandlung der Themen festgelegt. Dabei wurden die Einwendungen den vier folgenden Themenfeldern zugeordnet:
- Standort,
- Stilllegung,
- Auswirkungen und
- Sicherheitsanalysen.
Der Erörterungstermin wurde beendet, als nach Einschätzung der Verhandlungsleiterin alle Einwendungen ausreichend erörtert waren. Einwenderinnen und Einwender können eine Abschrift des stenografischen Wortprotokolls beim MLU anfordern.
Beteiligte des Erörterungstermins
Akteure des Erörterungstermins waren:
- die Genehmigungsbehörde (Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, MLU),
- der Antragsteller (Bundesamt für Strahlenschutz, BfS) sowie
- Einwenderinnen und Einwender (Privatpersonen, Initiativen, etc.)
Ihnen kamen folgende Funktionen zu:
- Die Genehmigungsbehörde ist für die Verhandlungsleitung zuständig. Sie wählt den Verhandlungsleiter, die Vertreter und weitere notwendige Akteure, wie zum Beispiel die Protokollführung, aus. Die Verhandlungsleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass der Erörterungstermin ordnungsgemäß ablaufen kann.
- Dem Antragsteller wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
- Den Einwenderinnen und Einwendern wird Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen mündlich vorzutragen, sie zu erläutern und inhaltlich zu vertiefen. Sie haben die Möglichkeit, Sach- oder Rechtsbeistände hinzuziehen.
Stand: 03.01.2017