Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Bericht über betriebliche Sicherheit, Strahlenschutz und Umgebungsüberwachung

Mit dem Bericht "Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Betriebliche Sicherheit, Strahlenschutz und Umgebungsüberwachung. Stand: Dezember 2010" legt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eine weitere Zusammenfassung seiner umfassenden Überwachungsmaßnahmen rund um das Endlager Morsleben vor.

Die Messungen für das Jahr 2010 zeigen, dass aufgrund der geringen Belastung keine Gefahr vom Endlager für Mensch und Umwelt ausgeht und sein sicherer Betrieb gewährleistet war.

Das BfS führt kontinuierlich Messungen und Untersuchungen durch, um Veränderungen schnell erfassen und bei Bedarf handeln zu können. Der Bericht informiert über Maßnahmen und Ergebnisse der geomechanischen und hydrogeologischen Überwachung, den betrieblichen Strahlenschutz, die Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe sowie die Dosisprognose aus der Ableitung radioaktiver Stoffe und die Umgebungsüberwachung.

Morsleben ist ein ehemaliges Kali- und Steinsalzbergwerk, in das schwach- und mittelradioaktiver Abfall zuerst aus der ehemaligen DDR und später auch aus der BRD eingelagert wurde. 1998 wurde die Einlagerung aufgrund von Gerichtsverfahren und Sicherheitsdebatten ausgesetzt. 2001 hat das BfS die Endlagerung in Morsleben unwiderruflich beendet, da diese sicherheitlich nicht mehr vertretbar war. Von 2003 bis 2011 wurden Teile des Bergwerks mit Salzbeton stabilisiert. 2005 hat das Bundesamt für Strahlenschutz den "Plan Stilllegung" mit allen notwendigen Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (Genehmigungsverfahren) zur Stilllegung beim Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt eingereicht. Vom 13. bis zum 25. Oktober fand der Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren statt. Der Planfeststellungsbeschluss steht noch aus.

Der Bericht ist online verfügbar. Gedruckte Exemplare liegen in der Infostelle in Morsleben aus oder können über das BfS bestellt werden.

Stand: 26.04.2012

© Bundesamt für Strahlenschutz