Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Das Endlager

Zwischengelagerte radioaktive Abfälle

Im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben werden neben den endgelagerten radioaktiven Abfällen auch Abfälle zwischengelagert. Bei diesen Abfällen handelt es sich um Radium-226-Abfälle sowie um überwiegend Cobalt-60-Strahlenquellen. Gemessen am Volumen machen die zwischengelagerten Abfälle nur einen vernachlässigbar kleinen Teil der radioaktiven Abfälle aus (weniger als 0,01 Prozent). Dennoch entfallen auf diese rund zwei Drittel der eingelagerten Aktivität (170.000 Gigabecquerel; Stand: Ende 2014).

Die 1986 erteilte und bis heute gültige Dauerbetriebsgenehmigung erlaubt eine Endlagerung der zwischengelagerten Abfälle nicht. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat jedoch ihren dauerhaften Verbleib, d.h. ihre Endlagerung, beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) im Zuge der Stilllegung beantragt.

Herkunft der zwischengelagerten Abfälle

Die Daten zu den zwischengelagerten und endgelagerten Abfällen sind dokumentiert und archiviert. Sämtliche Radium-226-Strahlenquellen stammen aus dem medizinischen Bereich der ehemaligen DDR. Ende der 1960er Jahre wurden diese durch andere Strahlenquellen ersetzt. Unter Regie der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz der DDR, wurden die Radium-Strahlenquellen eingesammelt und zunächst im Zwischenlager Lohmen (Sachsen) aufbewahrt. Nach dessen Auflösung im Jahr 1983 wurden die Abfälle in das Endlager Morsleben gebracht und dort zwischengelagert.

Im Jahr 1985 und von 1987 bis 1990 wurden im Endlager Morsleben Experimente zur Einlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle und deren Einfluss auf das umgebende Salzgestein durchgeführt. Im Rahmen dieser Versuche wurden fünf Spezialcontainer mit überwiegend Cobalt-60-Strahlenquellen eingelagert. In zwei weiteren Spezialcontainern befinden sich Cobalt-60-Strahlenquellen, die überwiegend aus Brunnenbestrahlungsanlagen der Wasserwirtschaft der ehemaligen DDR stammen. Dort wurden seit 1970 Trinkwasserbrunnen mit Cobalt-60-Strahlenquellen ausgestattet, um eine Verockerung der Brunnenfilter (Ablagerung von Eisenstein) zu vermeiden. Die erwartete Wirkung blieb jedoch aus, so dass 461 dieser Strahlenquellen im Jahr 1990 nach Morsleben zur Zwischenlagerung gebracht wurden. In diesen Spezialcontainern befinden sich zudem sechs weitere Strahlenquellen, die aus Bestrahlungsanlagen des ehemaligen Medizin- und Labortechnik Werks Keradenta Radeberg stammen.

Endlagergerechte Verpackung (Konditionierung) und Einlagerungsstandorte

Die Gesamtmasse des zwischengelagerten Radium-226 beträgt rund zehn Gramm. In sieben von insgesamt acht Spezialcontainern mit einem Außenvolumen von rund fünf Litern, befinden sich Radium-Strahlenquellen. Diese sind zum Teil undicht. Um den Austritt von radioaktiven Material zu verhindern, wurden sie in Kunstharz eingebunden und in metallischen Zwischenbehältnissen verpackt. Der achte Spezialcontainer enthält verfestigte offene Radiumpräparate. Mit Hilfe von trockenem Zement oder Gips erfolgte die Verfestigung im Spezialcontainer selbst.

Das Untertage-Messfeld Das Untertage-MessfeldDas Untertage-Messfeld

Alle acht Spezialcontainer wurden gasdicht verschweißt und gemeinsam in ein 200-Liter-Fass eingebracht. Im Jahr 1996 wurde dieses zusätzlich in ein 280-Liter-Fass gestellt. Im Rahmen der Umlagerung an einen anderen Standort auf der 4. Sohle im Jahr 2006 wurde das Fass zusätzlich mit einer sogenannten „Verlorenen Betonabschirmung“ (VBA) versehen. Mit der Bezeichnung „Verlorene Betonabschirmung“ wird zum Ausdruck gebracht, dass eine weitere Verwendung (Rückgewinnung und anderweitige Verwendung) des Betonbehälters nicht beabsichtigt ist. Die Radium-VBA lagert seit 2006 in einem mit Beton ausgekleideten Bohrloch im Boden (Sohlenloch) im Ostfeld auf der 4. Sohle und soll auch im Zuge der Stilllegung dort verbleiben.

Die zwischengelagerten Strahlenquellen (überwiegend Cobalt-60) wurden in Stahlblechdosen und anschließend in sieben Spezialcontainern mit einem Außenvolumen von rund fünf Litern verpackt. Anschließend wurden die Spezialcontainer in zwei Bohrlöcher im sogenannten Untertage-Messfeld (UMF) auf der 4. Sohle hinabgelassen.

Zwei der Spezialcontainer befinden sich heute im Bohrloch A1 in rund acht bis neun Metern Tiefe. Fünf Spezialcontainer befinden sich im Bohrloch A2 in einer Tiefe von rund 9 bis 14 Metern. Zwischen den Spezialcontainern im Bohrloch A2 befinden sich zwei weitere Spezialcontainer ohne Inhalt, die früher Materialproben für Korrosionsversuche enthielten.

Aktivität der zwischengelagerten Abfälle

Die Aktivität der zwischengelagerten Abfälle betrug zum Zeitpunkt ihrer Einlagerung rund 2.880.000 Gigabecquerel. Auf Grund des radioaktiven Zerfalls nahm die Aktivität bis zum 31.12.2014 auf rund 170.000 Gigabecquerel ab. Dies bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt pro Sekunde 170.000.000.000.000 (170 Billionen) Atomkerne zerfielen und die Aktivität auf rund 5,9 Prozent des Ausgangswertes zurückgegangen war. Demgegenüber betrug die Aktivität der endgelagerten Abfälle am 31.12.2014 lediglich 93.000 Gigabecquerel.

Regelmäßige Prüfung der Rückholbarkeit

Das BfS prüft die Rückholbarkeit der Spezialcontainer im UMF in Intervallen von weniger als vier Monaten. Dafür wird mit einer Hebeeinrichtung der jeweils oberste Spezialcontainer in den Bohrlöchern gegriffen, mehrere Meter angehoben und wieder abgesetzt. Mit Hilfe dieses Vorgehens werden der Greifprozess sowie die Freigängigkeit im Bohrloch kontrolliert und die Rückholbarkeit nachgewiesen.

Eine ähnliche Regelung wurde für die Radium-VBA seitens der Genehmigungsbehörde, dem MLU, nicht getroffen. Jedoch hat das BfS anhand von Modellrechnungen gezeigt, dass eine Rückholbarkeit der Radium-VBA mindestens bis zum 30. Juni 2026 gegeben ist. Um noch bestehende Restunsicherheiten zu beseitigen, wird der diesbezügliche Standsicherheitsnachweis derzeit ergänzt.

Rückholbarkeit der zwischengelagerten Abfälle

Eine Rückholung der zwischengelagerten Abfälle ist technisch prinzipiell möglich. Allerdings verfügt das Endlager Morsleben derzeit nicht über einen dafür zugelassenen Transportbehälter. Dieser könnte jedoch, mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf, beschafft werden. Darüber hinaus müsste eine Genehmigung für den Transport der zwischengelagerten Abfälle beantragt werden. In einem nicht zu erwartenden Notfall könnten die zwischengelagerten Abfälle im Zuge der Gefahrenabwehr dennoch kurzfristig in einem im Endlager vorhandenen Transportbehälter ohne gültige Zulassung nach über Tage transportiert werden.

Genehmigungslage

Mit Schreiben vom 16.12.2014 genehmigte das MLU als zuständige Genehmigungsbehörde die Verlängerung der Zwischenlagerung der Radium-VBA bis zum 30.06.2026. Die Genehmigung wurde mit der Nebenbestimmung versehen, den vorgelegten Standsicherheitsnachweis bis zum 31.12.2016 in Hinblick auf noch bestehende Restunsicherheiten rechnerisch zu vervollständigen oder durch einen Nachweis der Geringfügigkeit möglicher Einwirkungen, mit Hilfe einer einmaligen visuellen Kontrolle, zu ergänzen. Die Genehmigung zur weiteren Zwischenlagerung ist an die Geltung der Dauerbetriebsgenehmigung gebunden und bleibt nur bei einer fristgerechten Umsetzung der Nebenbestimmung bis zum 31.12.2016 weiterhin wirksam. In der Begründung der Nebenbestimmung hat das MLU festgestellt, dass eine Behinderung der Rückholung der Radium-VBA bis zum 30.06.2026 nicht zu befürchten ist. Die Nebenbestimmung wurde lediglich erlassen, um die Wahrscheinlichkeit von Einwirkungen auf die Radium-VBA weiter zu minimieren.

Am 05.05.2015 wurde die Genehmigung zum Umgang mit den im Untertage-Messfeld (UMF) zwischengelagerten radioaktiven Stoffen bis zum 30.06.2020 verlängert. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt.

Das Stilllegungskonzept sieht vor, sowohl die Radiumabfälle als auch die Strahlenquellen im UMF in Morsleben endzulagern. Berechnungen zur Langzeitsicherheit zeigen, dass dies sicher möglich ist.

Stand: 26.04.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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