Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Sicherheit

Stabilisierung des Endlagers

Um das Endlager Morsleben bis zur Beendigung des atomrechtlichen Stilllegungsverfahrens und der Umsetzung der vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragten Stilllegungsmaßnahmen sicher betreiben zu können, muss das Grubengebäude standsicher sein. Weder natürliche Gebirgsbewegungen noch einsickerndes Wasser dürfen die Stabilität des Bergwerks beeinträchtigen. Die Barrierefunktion der darüber gelegenen Gesteinsschichten muss erhalten bleiben.

Anlass der Stabilisierung

Stabilisierte Bereiche im Zentralteil (grün) Stabilisierte Bereiche im Zentralteil (grün)Stabilisierte Bereiche im Zentralteil (grün)

Zentralteil des Endlagers Morsleben (gelb) Zentralteil des Endlagers MorslebenZentralteil des Endlagers Morsleben (gelb)

Durch die geomechanische Überwachung des Endlagers Morsleben wurde erkannt, dass im Zentralteil der Grube Bartensleben ein durch fortschreitende Verformungen ausgelöster Schädigungsprozess begonnen hat. Dies ist durch den hohen Durchbauungsgrad des Grubengebäudes und die lange Standzeit der bis zu 140.000 Kubikmeter großen Abbauhohlräume begründet.

Der Zentralteil der Grube Bartensleben ist die Schwachstelle des Endlagers. Im Jahr 2001 trat hier ein größerer Löserfall auf, bei dem sich 5.000 Tonnen Gestein von der Decke lösten, gefolgt von einem kleinen Löserfall im Jahr 2009. Im selben Jahr wurde zudem bei Vermessungsarbeiten eine Schwächung in der Decke eines Hohlraums entdeckt, in dem keine radioaktiven Abfälle lagern. Auch hier hätten sich größere Mengen von bis zu mehreren Tausend Tonnen Salzgestein lösen können.

Aufgrund dieser Schädigungsprozesse hat das BfS von Oktober 2003 bis Februar 2011 im Rahmen der so genannten "bergbaulichen Gefahrenabwehr im Zentralteil (bGZ)" ausgewählte Abbauhohlräume, in denen keine radioaktiven Abfälle lagern, mit Salzbeton verfüllt und stabilisiert. Ohne diese Verfüllmaßnahmen wäre ein zukünftiges Versagen von tragenden Elementen im Zentralteil nicht auszuschließen gewesen. Herunterbrechendes Salzgestein hätte den Weg zu den Einlagerungskammern versperren und die Beschäftigten gefährden können.

Maßnahmen zur Stabilisierung

Insgesamt sind im Zuge der Stabilisierungsmaßnahmen 27 Abbauhohlräume mit etwa 935.000 Kubikmeter Salzbeton verfüllt worden. Der insbesondere aus Steinsalz, Sand, Kalksteinmehl, Zement und Wasser bestehende Salzbeton musste dabei bestimmte baustofftechnische Anforderungen erfüllen, um für die Stabilisierung geeignet zu sein. Im Zuge der Qualitätssicherung wurde sowohl die Herstellung als auch das Einbringen des Salzbetons in die Hohlräume kontinuierlich überwacht.

Die Pfeildarstellungen in der untenstehenden Abbildung deuten die Stützwirkung an, die durch die Verfüllung im Rahmen der bGZ im Zentralteil erreicht wurde. Es haben sich zwei neue Stützpfeiler gebildet und es entstanden zwei kürzere Traggewölbe, die insgesamt geringere Kräfte auf das umgebende Salzgebirge ausüben.

Kosten und Ergebnisse der Stabilisierung

Mit Abschluss der Arbeiten im Februar 2011 beliefen sich die Kosten für die Stabilisierungsmaßnahmen auf 163 Millionen Euro. Die Maßnahmen gewährleisten, dass die Standsicherheit des Endlagers bis zum Abschluss des atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens und der Durchführung der genehmigten Stilllegungsmaßnahmen erhalten bleibt.

Mit der Verfüllung wurde keine Vorentscheidung im Hinblick auf die endgültige Stilllegung getroffen. Das laufende atomrechtliche Stilllegungsverfahren bleibt von den Stabilisierungsarbeiten unberührt.

Stand: 03.01.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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