Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Stilllegungskonzept

Betrachtungen zur Langzeitsicherheit

Anpassungen an den weiterentwickelten Stand von Wissenschaft und Technik

Aufbauend auf den Ergebnissen umfangreicher Untersuchungen hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sein Stilllegungskonzept für das Endlager Morsleben entwickelt. 2005 hat das BfS die Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MLU) eingereicht und sie der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Stilllegung soll nach diesem Konzept durch eine weitgehende Verfüllung des Bergwerks, die Abdichtung der Einlagerungsbereiche und den Verschluss der Schächte erfolgen. Wichtiger Bestandteil des für die Stilllegung erforderlichen atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind Betrachtungen zur Langzeitsicherheit. Morsleben ist das erste Endlager für radioaktiven Abfall, das nach Atomrecht stillgelegt werden soll.

Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen 2009

Das BfS hat 2005 mit Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Nach mehreren Fachgesprächen und umfangreichen Hinweisen, Empfehlungen und Forderungen der Genehmigungsbehörde und ihrer Sachverständigen, die sich teilweise bereits auf weitergehende detailliertere Prüf- und Genehmigungsunterlagen bezogen, wurden die zur öffentlichen Auslegung erforderlichen Unterlagen vollständig überarbeitet und im Januar 2009 erneut mit Zustimmung des BMU eingereicht. Die Genehmigungsbehörde hat im September 2009 die Prüfung dieser Unterlagen abgeschlossen und deren Auslegungsreife bestätigt. Nachdem die Unterlagen Ende 2009 öffentlich ausgelegt wurden, konnten betroffene Bürgerinnen und Bürger gegen das Vorhaben Einwendungen erheben. Die Einwendungen wurden in einem öffentlichen Erörterungstermin im Oktober 2011 erörtert.

Stellungnahme zur Langzeitsicherheitsbetrachtung

Nach dem Erörterungstermin hat das BMU 2011 die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) gebeten zu prüfen, ob die vom BfS erstellten Langzeitsicherheitsbetrachtungen methodisch noch dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Nach umfangreichen Beratungen hat die ESK am 31. Januar 2013 ihre Stellungnahme "Langzeitsicherheitsnachweis für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)" vorgelegt. Grundlagen waren neben den Unterlagen des BfS auch die Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle des BMU und die SSK-Stellungnahme zu den radiologischen Anforderungen an die Langzeitsicherheit des ERAM. Die Richtlinien des Bundes und die Stellungnahme standen zu dem Zeitpunkt, als die Langzeitsicherheit betrachtet wurde, noch nicht zur Verfügung.

Anpassung an den Stand von Wissenschaft und Technik

Die ESK kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass die Langzeitsicherheitsbetrachtungen des BfS an den aktuellen, seit Beginn des Genehmigungsverfahrens zur Stilllegung weiterentwickelten Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden sollten. Das BMU hat die Empfehlungen der ESK uneingeschränkt übernommen und das BfS angewiesen, diese umzusetzen.

Auswirkungen auf die Dauer der Stilllegung

Die ESK stellte in ihren Empfehlungen fest, dass "der Langzeitsicherheitsnachweis mit überschaubarem Aufwand machbar ist". Abweichend davon vertrat das BfS von Anfang an die Auffassung, dass für die Umsetzung der ESK-Empfehlungen ein Bearbeitungszeitraum von mehreren Jahren erforderlich ist, der sich auf die Gesamtprojektdauer auswirken wird. Dies liegt daran, dass die Sicherheitsbetrachtungen auf der Basis von Zwischenauswertungen und Grundlagendaten erstellt werden. Werden an diesen Grundlagen oder Zwischenauswertungen Änderungen vorgenommen, sind umfangreiche Auswirkungen auf die darauf aufbauenden Sicherheitsbetrachtungen die Folge. Außerdem gibt es zwischen den einzelnen Unterlagen zahlreiche Querverbindungen, so dass zur Sicherung der notwendigen Konsistenz viele Unterlagen überarbeitet werden müssen.

Am 25./26. Juni 2014 hat das BfS zu einem erweiterten Projektstatusgespräch eingeladen, an dem das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) Sachsen-Anhalt als Genehmigungsbehörde, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) als Fach- und Rechtsaufsicht und die beteiligten Planer und Gutachter teilnahmen. Im Projektstatusgespräch wurden die unterschiedlichen Sichtweisen zwischen Genehmigungsbehörde und Betreiber hinsichtlich des Inhalts und der Dauer der erforderlichen Überarbeitung der Verfahrensunterlagen ausgetauscht.

Aktuelle Arbeiten zur Umsetzung der ESK-Empfehlungen

Auf der Grundlage dieser im Juni 2014 erfolgten Bestandsaufnahme arbeiten die Beteiligten seither an einer zielführenden Ausgestaltung des Planfeststellungsverfahrens. Erste Punkte aus der ESK-Empfehlung konnten zwischenzeitlich abgearbeitet werden. So wurde beispielsweise die Empfehlung zum Nachweiszeitraum bearbeitet und mit der ESK abgestimmt. Die Plausibilität der Ergebnisse der Rechnung zur Langzeitsicherheit auf der Basis von zufällig gewählten Datensätzen wurde ebenfalls bereits untersucht (Empfehlung 2).

Ob die für die Stilllegung des Endlagers Morsleben erforderlichen Langzeitsicherheitsbetrachtungen nach der Umsetzung der ESK-Empfehlungen dem fortgeschrittenen Stand von Wissenschaft und Technik vollständig entsprechen, muss am Ende der Überarbeitung neu überprüft werden. Die Anforderungen an die Planungsunterlagen zur Stilllegung des Endlagers Morsleben sind zu Recht hoch. Die sichere Stilllegung des Endlagers zum Schutz von Mensch und Umwelt unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik hat Priorität. Eine stetig laufende Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik stellt gleichzeitig eine Herausforderung für die Erstellung, Überarbeitung und Geltungsdauer von Planunterlagen dar. Das BfS setzt sich deshalb seit mehreren Jahren für eine Neustrukturierung des Genehmigungsverfahrens ein.

Stand: 11.04.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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