Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Das Endlager

Das Endlager Morsleben im Überblick

Übertägige Anlagen des Endlagers Morsleben Übertägige Anlagen des Endlagers MorslebenÜbertägige Anlagen des Endlagers Morsleben

Das Endlager Morsleben in Sachsen-Anhalt ist ein über 100 Jahre altes Kali- und Steinsalzbergwerk. Im Zweiten Weltkrieg diente die Schachtanlage als unterirdische Rüstungsproduktionsstätte und KZ-Außenlager, später zur Hühnermast und zur Einlagerung von Giftmüll. Zwischen 1971 und 1991 sowie von 1994 bis 1998 wurden 36.754 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle endgelagert. In geringen Mengen sind darüber hinaus radioaktive Abfälle zwischengelagert.

Der fachgerechte und langzeitsichere Einschluss der Abfälle steht heute noch aus. Dieser muss die in einem alternden Bergwerk auftretenden Sicherheitsaspekte berücksichtigen und die Freisetzung der in den Abfällen enthaltenen Radionuklide so verzögern und begrenzen, dass alle Schutzziele erreicht werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die atomrechtliche Stilllegung des Endlagers Morsleben beantragt. Das Planfeststellungsverfahren läuft derzeit.

Das Stilllegungskonzept

Screenshot aus dem animierten Endlagervergleich Grubengebäude des Endlagers MorslebenGrubengebäude des Endlagers Morsleben

Das beantragte Stilllegungskonzept sieht vor, das Bergwerk zu über 75 Prozent mit Salzbeton zu verfüllen. Da Salzbeton ähnliche chemische und physikalische Eigenschaften wie das Wirtsgestein Salz aufweist, ist dieser hierfür besonders gut geeignet. Für den nicht zu erwartenden, aber dennoch zu berücksichtigenden Fall, dass relevante Lösungsmengen in das Endlager eindringen, werden im Umfeld der Einlagerungsbereiche zusätzlich 22 spezielle Abdichtbauwerke errichtet.

Modellrechnungen zeigen, dass das Endlager Morsleben mit dem beantragten Stilllegungskonzept sicher stillgelegt werden kann. Entsprechend sind auch in Zukunft keine unzulässigen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu erwarten. Nach derzeitiger Planung wird die Umsetzung der Stilllegungsmaßnahmen etwa 15 bis 20 Jahre in Anspruch nehmen. Der Beginn der Stilllegung ist aufgrund der aktuellen Verfahrenssituation im laufenden Planfeststellungsverfahren durch das BfS derzeit nicht prognostizierbar.

Das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren

Derzeit läuft das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren nach den Vorgaben der Atomrechtlichen Verfahrensordnung (AtVfV). Wesentliche Akteure sind das BfS als Antragsteller sowie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MLU) als zuständige Genehmigungsbehörde. Zudem ist die Öffentlichkeit im Zuge des Verfahrens umfassend zu beteiligen. Die Prüfung des beantragten Stilllegungskonzepts durch die Genehmigungsbehörde ist noch nicht abgeschlossen.

Stabilisierungsmaßnahmen 2003 – 2011

Im Rahmen der sogenannten bergbaulichen Gefahrenabwehr im Zentralteil wurden von 2003 bis 2011 insgesamt 27 Kammern des Zentralteils der Grube Bartensleben mit rund 935.000 Kubikmeter Salzbeton verfüllt. Ziel war es, die Bergbau- und Arbeitssicherheit im stark durchbauten Zentralteil auch für die zukünftigen Stilllegungsarbeiten zu gewährleisten sowie den Zugang zu den radioaktiven Abfällen zu sichern. Die angestrebte rechtzeitige Stabilisierung wurde erreicht, so dass das Endlager Morsleben bis zum Abschluss des laufenden atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sicher betrieben und anschließend sicher stillgelegt werden kann.

Überwachung des Endlagers

Umfassende Überwachungsmaßnahmen gewährleisten die aktuelle und zukünftige Sicherheit des Endlagers Morsleben. Hierbei wird unter anderem der bergbauliche Zustand des Endlagerbergwerks überwacht. Die Ergebnisse der letzten Jahre zeigen nur geringe und gleichbleibende Verformungsraten unterhalb von 1 Millimeter pro Jahr. Diese beeinträchtigen die Stabilität des Endlagers nicht.

Zudem werden Personen, Anlagen und die Umwelt auf mögliche Strahlenbelastungen kontrolliert. Die Ergebnisse zeigen, dass weder für die Beschäftigten und Besucherinnen und Besucher noch für die Umwelt eine Gefährdung ausgeht. Die zulässigen Grenzwerte werden deutlich unterschrittenen. Das Endlager Morsleben ist in der Umgebung messtechnisch nicht nachweisbar.

Öffentlichkeitsarbeit

Das BfS schafft gezielt vielfältige Informations- und Dialogangebote zum Endlager Morsleben. Diese geben Einblicke in die alltäglichen Herausforderungen des Betriebs sowie in die geplante Stilllegung des Endlagers. Zudem erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Entscheidungsprozesse nachzuvollziehen und ihre Meinung zu äußern.

Besucherbefahrung BesucherbefahrungBesucherbefahrung

Einen wesentlichen Beitrag zur transparenten Öffentlichkeitsarbeit stellt die INFO MORSLEBEN in unmittelbarer Nähe zum Endlager dar. Besucherinnen und Besucher können sich hier über die Vergangenheit des Bergwerks, den Einlagerungsbetrieb, die aktuellen und zukünftigen Arbeiten sowie über das laufende Planfeststellungsverfahren informieren. Eine multimediale Ausstellung mit Filmen, Schautafeln, Exponaten und Modellen bietet ein umfangreiches Informationsangebot.

Zusätzlich ist allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern von Montag bis Freitag die Befahrung des Endlagers möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt. Eine rechtzeitige Voranmeldung ist erforderlich.

Stand: 05.07.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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