Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Stilllegungskonzept

Stilllegungskonzept

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Stilllegung wurde ein Stilllegungskonzept erarbeitet, um das Endlager so zu verschließen, dass davon auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Dabei wurden unterschiedliche Optionen geprüft und eine weitgehende Verfüllung als das am Besten geeignete Konzept ausgewählt. Für diese Stilllegungsvariante wurde die notwendige Analyse der Langzeitsicherheit durchgeführt.

Geplante Stilllegungsmaßnahmen

So soll das Endlager Morsleben stillgelegt werden

Auf Basis eines umfangreichen Untersuchungsprogramms wurde ein Stilllegungskonzept erarbeitet, welches sich an den Verhältnissen des Endlagers Morsleben anpasst. Es ist so ausgelegt, dass die Schutzziele über lange Zeiträume (mindestens 1 Million Jahre) eingehalten werden.

Schutzziele der Stilllegung

Die vorgesehenen Maßnahmen des Stilllegungskonzepts müssen geeignet sein, um die radioaktiven Abfälle von der Biosphäre so gut und lange wie möglich zu isolieren. Nicht zu vermeidende Freisetzungen müssen so gering sein und so lange verzögert werden, dass für die Strahlenbelastung von Mensch und Umwelt folgende Schutzziele dauerhaft eingehalten wird.

Betrachtungen zur Langzeitsicherheit

Aufbauend auf den Ergebnissen umfangreicher Untersuchungen hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sein Stilllegungskonzept für das Endlager Morsleben entwickelt. 2005 hat das BfS die Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MLU) eingereicht und sie der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Stilllegung soll nach diesem Konzept durch eine weitgehende Verfüllung des Bergwerks, die Abdichtung der Einlagerungsbereiche und den Verschluss der Schächte erfolgen. Wichtiger Bestandteil des für die Stilllegung erforderlichen atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind Betrachtungen zur Langzeitsicherheit. Morsleben ist das erste Endlager für radioaktiven Abfall, das nach Atomrecht stillgelegt werden soll.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

Schematische Darstellung eines Abdichtbauwerks im Steinsalz

Die Abdichtbauwerke des Stilllegungskonzepts

Das Stilllegungskonzept für das Endlager Morsleben sieht den langzeitsicheren Verschluss der beiden Schächte und die weitgehende Vollverfüllung der noch offenen Hohlräume mit Salzbeton vor. Für den wenig wahrscheinlichen aber gleichwohl ebenfalls zu betrachtenden Fall, dass dennoch relevante Mengen an Zutrittswässern in das Grubengebäude eindringen sollten, werden die Einlagerungsbereiche Ostfeld und West-Südfeld zusätzlich durch Abdichtungsbauwerke von den übrigen Grubenbereichen abgetrennt.

Geprüfte Stilllegungsoptionen

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat verschiedene Vorgehensweisen für die Stilllegung geprüft und für die am besten geeignete Option die Planfeststellung beantragt. Unterschiedliche Verfahrensalternativen wie etwa die Flutung wurden zuvor geprüft, aber nicht weiter verfolgt oder ausgeschlossen.

Warum verfolgt das BfS unterschiedliche Stilllegungskonzepte für Morsleben und Asse?

Die Gewährleistung der Langzeitsicherheit ist entscheidend für die Endlagerung radioaktiver Abfälle. Langzeitsicherheitsanalysen basieren auf Beobachtungen der Natur sowie der geologischen Vergangenheit und bieten die Möglichkeit, Prognosen über die zukünftige Entwicklung anzustellen. Ungünstige Langzeitentwicklungen (etwa ein akuter Wassereintritt) und deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt können so abgeschätzt werden.

© Bundesamt für Strahlenschutz