Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Stilllegungsverfahren

Einführungsstatement des Antragstellers zum Erörterungstermin

Am 13. Oktober 2011 begann der Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des Endlagers Morsleben. In einem Einführungsstatement des Antragstellers gab Dr. Michael Hoffmann (BfS) einen Überblick über die Geschichte der Schachtanlage und die Stilllegungspläne.

"Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben – ERAM – wurde im ehemaligen Kali- und Steinsalzbergwerk Bartensleben eingerichtet. Dieses ist Teil der Doppel-Schachtanlage Bartensleben / Marie, die sich unmittelbar an der westlichen Landesgrenze von Sachsen-Anhalt in der Nähe der Ortschaften Morsleben und Beendorf befindet.

Die Grubengebäude der etwa 1,5 Kilometer auseinander liegenden Schächte sind unter Tage miteinander verbunden.

Die Schächte Bartensleben und Marie wurden 1897 (für Schacht Marie) und 1910 bis 1912 (für Schacht Bartensleben) abgeteuft. In beiden Schachtanlagen wurde zunächst Kalisalz zur Düngemittelherstellung, später Steinsalz, unter anderem als Speisesalz, abgebaut.

Vor und während des zweiten Weltkrieges dienten die Grubengebäude zu Rüstungszwecken, von 1959 bis 1984 wurden Teile der Schachtanlage Marie zur untertägigen Hähnchenmast genutzt.

Zwischen 1987 und 1996 wurden Rückstände aus der Metallverarbeitung, sogenannte Härtereialtsalze, in der Schachtanlage Marie zwischengelagert.

1970 - DDR wählt Schachtanlage Bartensleben als zentrales Endlager für radioaktiven Abfall aus

Nach einem Vergleich von 10 Salzbergwerken auf ihre Eignung als zentrales Endlager für radioaktiven Abfall der DDR fiel die vorläufige Wahl im Jahr 1970 auf die Schachtanlage Bartensleben.

Entsprechend den Bestimmungen der DDR über die Anwendung von Atomenergie erfolgte 1971 bis Anfang 1991 die Einlagerung von 14.432 Kubikmeter radioaktiver Abfälle sowie von 6.223 umschlossenen Strahlenquellen aus der DDR mit einer Gesamtaktivität von 180 Tera-Becquerel (bezogen auf den 01.07.1991). Die Einlagerung erfolgte zum Zwecke der Endlagerung im Südfeld, im Westfeld, im Nordfeld sowie im Zentralteil des Grubengebäudes.

Die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle stammen als Betriebsabfälle aus den Kraftwerken Greifswald und Rheinsberg, aus Forschungseinrichtungen der DDR, dem Zwischenlager in Lohmen sowie von einigen Kleinablieferern.

Radioaktive Stoffe zur Zwischenlagerung

In das ERAM sind in diesem Zeitraum auch radioaktive Stoffe zum Zwecke der Zwischenlagerung eingebracht worden. Es handelt sich hauptsächlich um umschlossene Strahlenquellen mit einer Aktivität von 390 Tera-Becquerel (bezogen auf den 30.06.2005), die im sogenannten Untertagemessfeld in Sohlenbohrlöchern lagern.

Darüber hinaus ist im Ostfeld das sogenannte Radiumfass mit einer Gesamt-Alpha-Aktivität von 370 Giga-Becquerel zwischengelagert. Dies stellt ungefähr die Hälfte der Gesamt-Alpha-Aktivität im ERAM dar. Im Hinblick auf die Gesamt-Beta-Gamma-Aktivität im ERAM bilden die zwischengelagerten Stoffe zusammen einen Anteil von etwa 75 Prozent.

Im Rahmen dieses Verfahrens soll auch die Endlagerung dieser bisher zwischengelagerten Stoffe genehmigt werden.

Mit der Wiedervereinigung übernimmt das BfS das Endlager

Mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 03.10.1990 ging die behördliche Zulassung für den Betrieb des ERAM, die sogenannte Dauerbetriebsgenehmigung des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz beim Ministerrat der DDR auf das Bundesamt für Strahlenschutz - BfS – über. Nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages sowie des Atomgesetzes wurde die Dauerbetriebsgenehmigung auf den 30.06.2000 befristet. Diese Frist wurde durch eine Änderung des Atomgesetzes im Jahre 1998 auf den 30.06.2005 verlängert.

Das BfS setzte zunächst die Einlagerung fort, bis das Bezirksgericht Magdeburg dies durch eine einstweilige Anordnung am 20.02.1991 untersagte. Diese einstweilige Anordnung wurde am 25.06.1992 durch das Bundesverwaltungsgericht wieder aufgehoben.

Um einen Einlagerungsbetrieb über den 30.06.2000 hinaus zu ermöglichen, beantragte das BfS am 13.10.1992 eine entsprechende Planfeststellung. Dieser Antrag wurde am 09.05.1997 auf die Stilllegung beschränkt. In dieser beschränkten Form ist der Antrag die Grundlage für das anhängige Planfeststellungsverfahren und damit für den heutigen Erörterungstermin

Von 1994 bis 1998 werden weitere Abfälle eingelagert

In der Zeit von Januar 1994 bis September 1998 wurden unter der Betreiberschaft des BfS weitere 22.320 Kubikmeter schwach- und mittelaktive Abfälle sowie weitere 394 umschlossene Strahlenquellen auf der Grundlage der Dauerbetriebsgenehmigung im West-, Süd- und Ostfeld der Schachtanlage Bartensleben eingelagert. Die Gesamtaktivität dieser Abfälle betrug rund 50 Tera-Becquerel (bezogen auf den 30.06.2005). Diese Abfälle stammen überwiegend aus dem Betrieb der Kernkraftwerke der alten Bundesländer und der Stilllegung der Kernkraftwerke der neuen Bundesländer.

Die 1994 wieder aufgenommene Einlagerung wurde nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Sachsen-Anhalt in Magdeburg vom 25.09.1998 ausgesetzt und seitdem nicht wieder aufgenommen. Das BfS betreibt seitdem ausschließlich die Stilllegung des Endlagers Morsleben.

Insgesamt befinden sich derzeit radioaktive Abfälle mit einer Gesamtaktivität von etwa 330 Tera-Becquerel (Bezugsdatum: 31.12.2010) in Morsleben. Die Gesamtaktivitätsangabe in dem vorgelegten Plan beträgt weniger als 600 Tera-Becquerel, bezogen auf den 30.06.2005.

Ziel der Stilllegung ist der sichere Abschluss der radioaktiven Abfälle von der Biosphäre

Durch die vom BfS in dem Plan zur Stilllegung des Endlagers vorgesehenen Stilllegungsmaßnahmen wird der sichere Abschluss der radioaktiven Abfälle von der Biosphäre hergestellt und die Langzeitsicherheit der Endlagerung gewährleistet. Unter Endlagerung wird dabei im Anschluss an die Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk von 1983 eine zeitlich unbefristete Beseitigung dieser Abfälle verstanden, bei der weder Wartungs-, noch Kontroll- oder Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind.

Die Grubengebäude werden so verfüllt, dass allenfalls geringe Mengen an Lösungen in die Einlagerungsbereiche fließen können. Dadurch können auch nur geringe Mengen an kontaminierten Lösungen durch Konvergenz und Gasbildung aus den Einlagerungsbereichen ausgepresst werden. Um dies zu gewährleisten, werden in den Grubengebäuden umfangreiche Verfüll- und Verschließmaßnahmen durchgeführt und die Schächte Bartensleben und Marie werden mit geotechnischen Barrieren abgedichtet.

Ursprünglich war in den Grubengebäuden ein Hohlraumvolumen von circa 8,7 Millionen Kubikmeter aufgefahren worden. Durch Verfüllmaßnahmen vor 1990 (sogenannter Altversatz mit einem Umfang von 2,5 Millionen Kubikmeter) sowie durch Maßnahmen der bergbaulichen Gefahrenabwehr im Zentralteil der Grube Bartensleben 2003 bis 2011 mit einem Volumen von nahezu einer Million Kubikmeter ist dieser Hohlraum auf derzeit gut fünf Millionen Kubikmeter reduziert worden. Ich bitte zu beachten, dass diese Angaben gerundet sind.

Zur Erhöhung der Standsicherheit wurden Hohlräume verfüllt

Damit das Grubengebäude standsicher bleibt, hat das BfS von 2003 bis Anfang 2011 im Zentralteil der Grube Bartensleben Hohlräume mit Salzbeton verfüllt. In diesen Hohlräumen lagern keine radioaktiven Abfälle. Ohne diese Verfüllmaßnahmen, die sogenannte „bergbauliche Gefahrenabwehr im Zentralteil (bGZ)“ wäre ein zukünftiges Versagen von tragenden Elementen in diesem Bereich nicht auszuschließen gewesen. Herunter brechendes Salzgestein hätte den Weg zu den Einlagerungskammern versperren und die unter Tage Beschäftigten gefährden können.

Das Stilllegungskonzept

Die Verfüll- und Verschließmaßnahmen des Stilllegungskonzepts bestehen aus

  • Der Verfüllung von weiteren vier Millionen Kubikmeter Hohlraum mit Salzbeton.
  • Der Errichtung von 22 horizontalen und vertikalen Abdichtbauwerken.
  • Der vollständigen Abdichtung und Verfüllung der Schächte Bartensleben und Marie.

Ein Hohlraum von etwa einer Million Kubikmeter wird insbesondere aus bergbaulichen Gründen und aus sicherheitstechnischen Erwägungen nicht verfüllt werden. Im Nahbereich der Abfälle soll dieser Hohlraum auch als Expansionsraum für nicht auszuschließende Gasentwicklungen dienen.

Die Maßnahmen werden sich über einen Zeitraum von etwa fünfzehn Jahren erstrecken. Sie beinhalten keine Vorkehrungen für eine Rückholung der Abfälle nach Abschluss der Stilllegungsmaßnahmen, da die Zugangsmöglichkeiten zum Grubengebäude und damit zu den eingelagerten Abfällen verfüllt und abgedichtet werden.

Konzept berücksichtigt die Eigenschaften des Standorts

Das Stilllegungskonzept wurde auf der Basis der standortspezifischen Fakten entwickelt. Es berücksichtigt damit sowohl die ungünstigen wie auch die positiven Eigenschaften des Standortes. Durch die Wahl der Stilllegungsmaßnahmen werden ungünstige Eigenschaften des Standortes - wie beispielsweise der Lösungszutritt in der Grube Marie – kompensiert. Günstige Eigenschaften - wie die isolierte Lage der Einlagerungsbereiche Ostfeld und West- Südfeld – werden verstärkt.

Ziel der Maßnahmen ist neben der Gewährleistung der radiologischen Langzeitsicherheit, eine nachteilige Beeinflussung des Grundwassers auszuschließen und die Tagesoberfläche vor relevanten bergbaubedingten Senkungen zu schützen.

Stilllegungskonzept in mehreren Stufen optimiert

Das Stilllegungskonzept wurde in mehreren Stufen optimiert.

Es wurden zunächst verschiedene grundlegende Varianten der Stilllegung mit dem Ziel untersucht, diejenige Variante zu finden, die das höchste Isolationspotenzial aufweist. Als beste Variante erwies sich das Konzept der „weitgehenden Vollverfüllung und Abdichtung der Einlagerungsbereiche West-Südfeld und Ostfeld“.

Es wurde in einem zweiten Optimierungsschritt weiter verbessert. Ziel der Optimierung war dabei nicht nur die Minimierung möglicher Konsequenzen, sondern auch die Schaffung einer hohen Robustheit des Systems: Angesichts der langen Zeiten, über die die eingelagerten Stoffe eine Gefährdung darstellen können, und der Komplexität des zu betrachtenden Gesamtsystems, darf der Ausfall einzelner Komponenten oder die verbleibende Ungewissheit beispielsweise über geologische Parameter nicht zum Versagen des Stilllegungskonzeptes führen.

Methodischer Ansatz des Stilllegungskonzepts

Das gewählte Stilllegungskonzept verfolgt das Ziel, die eingelagerten Schadstoffe von der Biosphäre und damit auch vom Menschen zu isolieren.

Angesichts des sehr großen und komplexen Grubengebäudes der Doppelschachtanlage Bartensleben / Marie und eines bereits vorhandenen Lösungszutritts aus dem Deckgebirge liegt der methodische Ansatz in der möglichst engräumigen Abtrennung und Abdichtung der wesentlichen Einlagerungsbereiche.

Damit wird erreicht, dass aus dem großen, komplexen Grubengebäude isolierte und langfristig dichte Bereiche abgetrennt werden. Die Entwicklung der dafür erforderlichen Abdichtungen erfolgte nach dem Stand von Wissenschaft und Technik und ist einer der wichtigen Punkte des Stilllegungskonzeptes.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Stilllegungsmaßnahmen betrifft die sogenannte „Restgrube“. Deren dauerhafte Integrität gegen Grundwasserzutritte kann nicht bewiesen werden. In der Restgrube werden Maßnahmen durchgeführt, die stabile und prognostizierbare Bedingungen schaffen und so insbesondere die Robustheit des Stilllegungskonzeptes erhöhen. Durch die umfangreichen Verfüllmaßnahmen in der Restgrube wird diese gebirgsmechanisch stabilisiert und der Hohlraum für mögliche Lösungszuflüsse reduziert. Dies reduziert das Risiko von Lösungszutritten und mögliche Lösungsprozesse in der Grube, die die Abdichtungen zu den Einlagerungsbereichen schädigen könnten.

Ein dritter wichtiger Punkt sind schließlich die Schachtverschlüsse. Sie ermöglichen den Verschluss der heute durch den Bergbau vorhandenen Wegsamkeiten nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Beleg für Machbarkeit und Funktionsfähigkeit durch Sicherheitsanalyse

Den Beleg für die Funktionsfähigkeit, Machbarkeit und Robustheit des Stilllegungskonzeptes hat das BfS mit einer vollständigen Sicherheitsanalyse erbracht. Sie umfasst neben den Untersuchungen der Auswirkungen des Betriebes während der Stilllegung - zum Beispiel in der Störfallanalyse - die möglichen Auswirkungen der eingelagerten Schadstoffe über sehr lange Zeiträume.

Die Sicherheitsanalysen basieren auf den für den Standort ermittelten geologischen, bergbaulichen, geotechnischen, geochemischen und radiologischen Daten und Randbedingungen. Zur Ermittlung der erforderlichen Daten hat das BfS umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Wo es nicht möglich war, die spezifische lokale Ausprägung eines Parameters zu bestimmen, wurden mit statistischen Verfahren nach dem Stand von Wissenschaft und Technik auch die Ungewissheiten ermittelt.

Auf der Basis des standortspezifischen Datensatzes erfolgte auch die Langzeitsicherheitsbetrachtung. Dabei wird das Zusammenwirken der verschiedenen Parameter und Randbedingungen untersucht und die Auswirkungen der Stilllegung analysiert und bewertet.

Szenarienalyse

Angesichts des langen Betrachtungszeitraums von bis zu einer Million Jahren kann eine bestimmte Entwicklung des Endlagersystems nicht garantiert werden. So ist beispielsweise die zukünftige klimatische Entwicklung oder das Verhalten der Korrosionsgase in den Einlagerungsbereichen ungewiss. Daher werden in einer sogenannten Szenarienanalyse alle denkbaren Entwicklungen des Endlagersystems zusammengetragen und zunächst auf ihre Wahrscheinlichkeit untersucht. Es werden wahrscheinliche und weniger wahrscheinliche Szenarien unterschieden. Auch werden Einzelfälle ausgewählt, die eine besondere Bedeutung haben können oder deren Wahrscheinlichkeit gar nicht quantifiziert werden kann.

Für die weitere Untersuchung wurden Szenarien ausgewählt, die die Auswirkungen anderer Szenarien überschätzen. Dies sind die sogenannten abdeckenden Szenarien. Für die so gewählten abdeckenden Szenarien wurden schließlich die sicherheitsrelevanten Prozesse in drei Teilbereichen modellhaft nachgebildet. Diese drei Bereiche sind:

Das Teilmodell des Endlagerbergwerks besteht aus weiteren Teilmodellen, wie zum Beispiel die Einlagerungsbereiche oder die Restgrube. Wo Vereinfachungen erforderlich waren oder keine konkreten Daten ermittelt werden konnten - zum Beispiel hinsichtlich der zukünftigen geologischen Gegebenheiten - wurden Daten gewählt, die die Auswirkungen sicher überschätzen.

Alle Schutzziele werden erreicht

Dabei wurden neben ungünstigen Prozessen und gezielt herbeigeführten günstigen Prozessen auch vorhandene günstige Prozesse wie zum Beispiel die natürliche Verdünnung in der Restgrube oder im Deckgebirge berücksichtigt.

So konnten für verschiedene Entwicklungsfälle des gesamten Endlagersystems die möglichen radiologischen Auswirkungen über eine Million Jahre untersucht werden. Im Ergebnis zeigt sich, dass alle Schutzziele sicher erreicht werden.

Es ist unvermeidbar, dass bei Prognosen über lange Zeiträume die Aussagesicherheit immer weiter abnimmt. Für die Betrachtung der Auswirkungen radioaktiver Stoffe wird dieser Effekt aber kompensiert durch deren radioaktiven Zerfall und damit die Abnahme des Gefährdungspotentials. Die durchgeführten Dosisbetrachtungen zeigen, dass die potentiellen Dosismaxima für alle Szenarien deutlich vor dem Ende des Betrachtungszeitraums auftreten. Die Berechnungen sind also auch hinsichtlich ihres zeitlichen Rahmes geeignet.

Berechnungen belegen Robustheit des Stilllegungskonzepts

Um trotz der dargestellten Vorgehensweise mit abdeckenden Szenarien und konservativen, das heißt denkbar ungünstig gewählten Parametern und Randbedingungen, eine noch größere Aussagesicherheit über die Einhaltung der Schutzziele zu erreichen, wurden alle wesentlichen Parameter in einem zusätzlichen Berechnungsschritt in großen Bandbreiten variiert und mehrere 1000 Rechenfälle mit verschiedenen Parameterkombinationen durchgeführt.

Auch diese Berechnungen belegen die sichere Einhaltung des radiologischen Schutzziels und insbesondere die Robustheit des gewählten Stilllegungskonzeptes. Selbst die ungünstige Ausprägung verschiedener Parameter oder der Ausfall oder die eingeschränkte Funktion einzelner Stilllegungsmaßnahmen führen nicht zu einem Versagen des gesamten Systems. Auch in solchen Fällen, denen ohnehin eine geringere Wahrscheinlichkeit zuzuordnen ist, werden alle Schutzziele erreicht.

Die Durchführung der Maßnahmen zur Stilllegung des ERAM wird – im Normalbetrieb - selbst nicht zu einer zusätzlichen radiologischen Belastung in der nahen und fernen Umgebung des ERAM führen. Vielmehr werden die heute vorhandenen – als radiologische Vorbelastung im Plan beschriebenen – Ableitungen flüchtiger radioaktiver Stoffe aus den endgelagerten radioaktiven Abfällen zurückgehen. Nach Abschluss der Stilllegungsmaßnahmen und der Einstellung der Bewetterung der Grubengebäude werden keine radioaktiven Stoffe aus den Grubengebäuden mehr abgeleitet.

Störfälle sind im Hinblick auf ihre radiologischen Auswirkungen bewertet. Ihre potenziellen radiologischen Auswirkungen sind mindestens um den Faktor 1.000 niedriger als die Störfallplanungswerte der Strahlenschutzverordnung.

Radiologische Emissions- und Immissionsüberwachung

In der Betriebs- und Stilllegungsphase findet eine radiologische Emissions- und Immissionsüberwachung nach den Grundsätzen der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen – REI –, modifiziert durch Bestimmungen der Dauerbetriebsgenehmigung, statt. Sie besteht aus Messungen des Betreibers, überwacht und ergänzt um Immissionsmessungen durch das Landesamt für Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt als unabhängiger Messstelle. Alle relevanten radiologischen Daten werden in diesem Zusammenhang erfasst.

Die Überwachungsprogramme werden eingestellt, wenn keine Ableitungen aus dem Endlager mehr nachweisbar sind. Dieser Zeitpunkt wird erreicht sein, wenn die Einlagerungsbereiche verfüllt und verschlossen sind.

Umweltverträglichkeitsstudie

Die Durchführung der Maßnahmen zur Stilllegung des ERAM wird zu Beeinträchtigungen in der Umgebung des Endlagers führen, wie sie mit anderen Baustellen dieser Größenordnung vergleichbar sind. Zu nennen ist insbesondere der Transportverkehr zur Heranführung der Baustoffe an das ERAM.

Alle konventionellen Auswirkungen der Stilllegungsmaßnahmen sind in der ausgelegten Umweltverträglichkeitsstudie beschrieben. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Umweltauswirkungen der beabsichtigten Stilllegung zulässig sind und etwaige nachteilige Effekte wie Flächenverbrauch oder Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Baumaßnahmen mit geeigneten Maßnahmen ausgeglichen werden.

Stilllegung wird der Verantwortung gegenüber heutiger Gesellschaft und zukünftigen Generationen gerecht

Mit dem Plan Stilllegung legt das BfS als verantwortlicher Betreiber ein Konzept vor, das im Hinblick auf die erforderliche langfristige Sicherheit vor dem Schädigungspotenzial der eingelagerten radioaktiven Abfälle im Vergleich mit allen anderen denkbaren Stilllegungskonzepten die besten Eigenschaften aufweist. Das BfS weist nach, dass bei Umsetzung dieses Konzeptes die radiologischen und konventionellen Schutzziele sicher erreicht werden.

Die zur Bewertung dieser Schutzziele heranzuziehenden Werte werden deutlich unterschritten. Die Durchführung des Plans Stilllegung stellt einen verantwortungsvollen Umgang mit den radioaktiven Abfällen dar, der sowohl der Verantwortung gegenüber der heutigen Gesellschaft als auch gegenüber zukünftigen Generationen gerecht wird."

Stand: 16.02.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz