Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Berichte der Emissions- und Immissionsüberwachung

Zum Schutz der Bevölkerung und um die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte nachweisen zu können, wird das Endlager Morsleben kontinuierlich überwacht. Wie dabei vorzugehen ist, legt die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) gesetzlich fest. Im Rahmen der Immissionsüberwachung wird das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) als unabhängige Messstelle kontrolliert. Sämtliche Messergebnisse werden in Berichten veröffentlicht. Die jeweiligen Berichte können unten heruntergeladen werden.

Bis Dezember 2011 legte das BfS mit den Berichten "Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Betriebliche Sicherheit, Strahlenschutz und Umgebungsüberwachung" eine Zusammenfassung seiner umfassenden Überwachungsmaßnahmen rund um das Endlager Morsleben vor. Die Berichte aus den Jahren 2009, 2010 und 2011 können an dieser Stelle heruntergeladen werden:

Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Betriebliche Sicherheit, Strahlenschutz und Umgebungsüberwachung. Stand: Dezember 2011

Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Betriebliche Sicherheit, Strahlenschutz und Umgebungsüberwachung. Stand: Dezember 2010

Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Betriebliche Sicherheit, Strahlenschutz und Umgebungsüberwachung. Stand: Dezember 2009

Berichte der Emissionsüberwachung des BfS

Berichte der Immissionsüberwachung des BfS

Berichte der Immissionsüberwachung des LAU

Weitere Informationen

Stand: 25.07.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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