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Finanzierung von Betrieb und Stilllegung
Die Errichtung und der Betrieb von Endlagern für radioaktive Abfälle ist zwar eine staatliche Aufgabe, die Kosten hierfür werden jedoch den Abfallverursachern anteilsmäßig in Rechnung gestellt. Der Staat übernimmt lediglich die Finanzierung des Rückbaus und der Stilllegung derjenigen kerntechnischen Anlagen,
- die von Bund oder Ländern selbst betrieben wurden,
- die durch den Bund von anderen Betreibern übernommen wurden oder
- die im Zuge der Wiedervereinigung in Bundesbesitz übergegangen sind.
Da es sich beim Endlager Morsleben um eine Anlage nach § 9a des Atomgesetzes handelt, gehört auch das Endlager Morsleben zur letztgenannten Kategorie. Entsprechend werden der Betrieb und die zukünftige Stilllegung vollständig aus staatlichen Mitteln finanziert.
Finanzierung in der ehemaligen DDR
Die Kosten und Einnahmen, die in der ehemaligen DDR anfielen, sind heute nicht mehr rekonstruierbar. Dies betrifft die Kosten für die Errichtung des Endlagers Morsleben im ehemaligen Salzbergwerk Bartensleben sowie die Kosten für dessen Betrieb. Darüber hinaus betrifft dies die Gebühren, welche die Abfallverursacher in der DDR für die Einlagerung der radioaktiven Abfälle zu entrichten hatten.
Finanzierung seit der Wiedervereinigung
Von 1990 bis 2014 verursachte das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben Kosten von rund 1,1 Milliarden Euro. Demgegenüber wurden durch die Einlagerung radioaktiver Abfälle von 1991 bis 1998 Einnahmen von rund 151 Millionen Euro erzielt. Die Differenz sowie die jährlich anfallenden Kosten bis zum Beginn der Stilllegung werden komplett aus Steuermitteln finanziert. Im Bundeshaushalt 2015 sind hierfür 50 Millionen Euro vorgesehen.
Kosten der Stilllegung
Aufgrund der Unsicherheiten im Ablauf des atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des Endlager Morsleben sind Angaben zu den späteren Gesamtkosten der Stilllegung nur näherungsweise möglich. Vorläufige Schätzungen gehen davon aus, dass die Umsetzung der geplanten Stilllegungsmaßnahmen nach Planfeststellungsbeschluss rund 1,2 Milliarden Euro kosten wird (Unsicherheit plus/minus 30 Prozent).
Stand: 21.06.2016