Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Das Endlager

Finanzierung von Betrieb und Stilllegung

Die Errichtung und der Betrieb von Endlagern für radioaktive Abfälle ist zwar eine staatliche Aufgabe, die Kosten hierfür werden jedoch den Abfallverursachern anteilsmäßig in Rechnung gestellt. Der Staat übernimmt lediglich die Finanzierung des Rückbaus und der Stilllegung derjenigen kerntechnischen Anlagen,

  • die von Bund oder Ländern selbst betrieben wurden,
  • die durch den Bund von anderen Betreibern übernommen wurden oder
  • die im Zuge der Wiedervereinigung in Bundesbesitz übergegangen sind.

Da es sich beim Endlager Morsleben um eine Anlage nach § 9a des Atomgesetzes handelt, gehört auch das Endlager Morsleben zur letztgenannten Kategorie. Entsprechend werden der Betrieb und die zukünftige Stilllegung vollständig aus staatlichen Mitteln finanziert.

Finanzierung in der ehemaligen DDR

Die Kosten und Einnahmen, die in der ehemaligen DDR anfielen, sind heute nicht mehr rekonstruierbar. Dies betrifft die Kosten für die Errichtung des Endlagers Morsleben im ehemaligen Salzbergwerk Bartensleben sowie die Kosten für dessen Betrieb. Darüber hinaus betrifft dies die Gebühren, welche die Abfallverursacher in der DDR für die Einlagerung der radioaktiven Abfälle zu entrichten hatten.

Finanzierung seit der Wiedervereinigung

Von 1990 bis 2014 verursachte das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben Kosten von rund 1,1 Milliarden Euro. Demgegenüber wurden durch die Einlagerung radioaktiver Abfälle von 1991 bis 1998 Einnahmen von rund 151 Millionen Euro erzielt. Die Differenz sowie die jährlich anfallenden Kosten bis zum Beginn der Stilllegung werden komplett aus Steuermitteln finanziert. Im Bundeshaushalt 2015 sind hierfür 50 Millionen Euro vorgesehen.

Kosten der Stilllegung

Aufgrund der Unsicherheiten im Ablauf des atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des Endlager Morsleben sind Angaben zu den späteren Gesamtkosten der Stilllegung nur näherungsweise möglich. Vorläufige Schätzungen gehen davon aus, dass die Umsetzung der geplanten Stilllegungsmaßnahmen nach Planfeststellungsbeschluss rund 1,2 Milliarden Euro kosten wird (Unsicherheit plus/minus 30 Prozent).

Stand: 21.06.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz