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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Nukleare Unfälle: Tschernobyl

Die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl in der Ukraine ereignete sich am 26. April 1986. Es wurden große Mengen radioaktiver Stoffe freigesetzt, die sich über die Nordhalbkugel verbreiteten. Je nach Auftreten und Stärke des Niederschlags während des Durchzugs der radioaktiven Luftmassen variierte die radioaktive Kontamination in den betroffenen Gebieten erheblich. Der Unfall von Tschernobyl führte in vielen Ländern zur Überarbeitung der Programme zum Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung.

Handmessgerät zur Messung der Ortsdosisleistung vor dem Reaktor von Tschernobyl. Das Display zeigt einen Wert von 3,04 Mikrosievert pro Stunde.

Der Unfall von Tschernobyl

Der Unfall ereignete sich im Block 4 des Kernkraftwerks Tschernobyl – einem Reaktortyp sowjetischer Bauart. Der Reaktor befand sich in der Phase eines planmäßigen langsamen Abschaltens. Gleichzeitig war ein Versuch zur Überprüfung verschiedener Sicherheitseigenschaften der Anlage vorgesehen. Grundlegende Auslegungsmängel der Anlage zusammen mit Fehlern und Verstößen bei der Betriebsführung führten zur Reaktorkatastrophe.

Blick auf den Dnepr

Gesundheitliche Folgen in ehemaliger Sowjetunion

Nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl waren sowohl Einsatzkräfte als auch die lokale Bevölkerung einer hohen Strahlenbelastung ausgesetzt. Insbesondere Werksangehörige, Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Aufräumarbeiter (sogenannte Liquidatoren) erhielten hohe Strahlendosen. Erhebliche Strahlenbelastungen der Bevölkerung wurden vor allem in Gebieten des heutigen Russlands, Weißrusslands und der Ukraine verzeichnet. Die dadurch verursachten gesundheitlichen Folgen werden bis heute untersucht.

Kontaminationsmesssonde

Notfallschutz nach Tschernobyl: Konsequenzen für Deutschland

Bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk regeln in Deutschland die "Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen" und die "Radiologischen Grundlagen für die Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden" die notwendigen Katastrophenschutzmaßnahmen. Für diese Maßnahmen, wie zum Beispiel Evakuierungen, sind vorrangig die Bundesländer, die Landkreise und selbständigen Städte zuständig. Bei einer Freisetzung von Radioaktivität bekommen die Länder darüber hinaus Hilfestellung vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Wildschwein

Umweltfolgen

Für die Strahlenexposition des Menschen infolge des Reaktorunfalls von Tschernobyl waren insbesondere radioaktives Cäsium (Cäsium-137 und Cäsium-134) und Jod (Jod-131) von Bedeutung. Heute spielt in Mitteleuropa praktisch nur noch das langlebige Cäsium-137 eine Rolle. Dieses Radionuklid ist auf Grund seiner Halbwertszeit von etwa 30 Jahren seit 1986 bis heute nur zu etwa der Hälfte zerfallen.

Landschaft mit Eiche

Gesundheitliche Folgen in Europa

Nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl waren außerhalb der ehemaligen Sowjetunion insbesondere Gebiete in Mitteleuropa, Südosteuropa und Teile Skandinaviens durch den Reaktorunfall betroffen. Es liegen bisher keine Nachweise vor, dass der Reaktorunfall in Deutschland gesundheitlich negative Strahlenwirkungen verursacht hat.

Screenshot aus dem Experteninterview

Videos: Nukleare Unfälle und ihre Folgen

Anlässlich der Jahrestage der Reaktorkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima im Frühjahr 2016 sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfS zu ihren Aufgaben interviewt worden. Sie berichten über ihre Arbeit und zeigen, welche Lehren in Deutschland aus den katastrophalen Unfällen für den nuklearen Notfallschutz gezogen worden sind.

© Bundesamt für Strahlenschutz