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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Aufgaben von Bund, Ländern und Betreibern im radiologischen Notfallschutz

  • Kommt es in einem deutschen Kernkraftwerk zu einem radiologischen Notfall, muss dessen Betreiber sofort die zuständigen Behörden informieren. Sie werden – wie bei allen denkbaren radiologischen Notfällen – schnellstmöglich aktiv, um die Bevölkerung rechtzeitig und wirkungsvoll zu schützen.
  • In einem Notfall bildet das Bundesumweltministerium zusammen mit verschiedenen Bundesbehörden das Radiologische Lagezentrum des Bundes.
  • Für diesen Krisenstab fasst das BfS in einem radiologischen Lagebild alle wichtigen Informationen zum Unfallgeschehen zusammen, bewertet die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung und die Umwelt und empfiehlt alle notwendigen Strahlenschutzmaßnahmen.
  • Die Länder stimmen sich mit dem Bund über diese Vorschläge ab und führen die Maßnahmen bei Bedarf durch.

Unter dem Begriff "radiologischer Notfallschutz" versteht man den Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen von radiologischen Ereignissen. Radiologische Ereignisse sind beispielsweise Unfälle in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen, Transportunfälle und Terroranschläge ("schmutzige Bomben").

Anlageninterner Notfallschutz: Aufgabe des Anlagenbetreibers

In einer kerntechnischen Anlage - wie zum Beispiel einem Kernkraftwerk - ist der Betreiber für die Sicherheit der Anlage verantwortlich. Der anlageninterne Notfallschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die innerhalb der kerntechnischen Anlage dafür sorgen sollen, dass keine gefährlichen Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt gelangen können.

Kommt es trotz allem zu einem Unfall, muss der Betreiber unverzüglich die zuständigen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen benachrichtigen (für die Aufsicht von kerntechnischen Anlagen sind meist die Umweltministerien in den Ländern und das Bundesumweltministerium zuständig). Diese leiten auf Basis einer Bewertung der radiologische Lage schnellstmöglich die notwendigen Notfallschutzmaßnahmen für die Bevölkerung ein.

Anlagenexterner Notfallschutz: Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen

Für den anlagenexternen Notfallschutz sind staatliche Behörden verantwortlich. Sie sollen die Bevölkerung und die Umwelt außerhalb einer kerntechnischen Anlage vor gefährlichen Mengen radioaktiver Stoffe schützen.

Das Radiologische Lagezentrum des Bundes als Krisenstab

Im Falle eines Unfalles mit radiologischen Folgen in der Umwelt bildet der Bund unter Leitung des Bundesumweltministeriums (BMU) einen Krisenstab, das Radiologische Lagezentrum (RLZ) des Bundes. Kommt es zu einem radiologischen oder nuklearen Notfall von überregionaler Bedeutung, stellt das RLZ alle verfügbaren Informationen

  • zum Unfallablauf,
  • zur Unfallprognose sowie
  • zu den bestehenden und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt

zusammen und prognostiziert die zu erwartenden Strahlendosen für die Bevölkerung und die Einsatzkräfte.

Mitglieder des Radiologischen Lagezentrums und ihre Aufgaben

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)Einklappen / Ausklappen

Das Bundesumweltministerium leitet das Radiologische Lagezentrum, koordiniert unter anderem Absprachen mit anderen Bundes- und Landes-Ministerien zu Maßnahmen, informiert die Öffentlichkeit und kommt internationalen Informations- und Meldeverpflichtungen nach. Mit Hilfe dieser Informationen stuft zum Beispiel die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) einen nuklearen Unfall in die sogenannte INES-Skala (International Nuclear Event Scale) ein.

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)Einklappen / Ausklappen

Das Bundesamt für Strahlenschutz erstellt das radiologische Lagebild für das Radiologische Lagezentrum. Das Lagebild fasst die vorhandenen Informationen zum Unfallgeschehen zusammen, bewertet und prognostiziert die radiologische Lage und macht Vorschläge für Schutzmaßnahmen. Diese können zum Beispiel die Einnahme von Jodtabletten oder der Verzicht auf bestimmte Lebensmittel sein. Das radiologische Lagebild enthält auch

  • Messdaten aus dem Integrierten Mess- und Informationssystems IMIS, in das Länder- und Bundesbehörden ihre radiologischen Daten einspeisen. Diese Messdaten bereitet das BfS in Form von Karten und Tabellen auf.
  • Prognosedaten über die zu erwartende Kontamination der Umwelt und die Strahlenbelastungen der Bevölkerung, die das BfS mithilfe des Entscheidungshilfesystem RODOS berechnet.

Es koordiniert außerdem alle radiologischen Messungen in der Umwelt, die das BfS, die Länder und weitere Messinstitutionen vornehmen. Darüber hinaus berechnet es, welche Strahlendosis Personen erhalten haben können, die sich nach einem Unfall in einer radioaktiven Wolke aufgehalten haben.

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)Einklappen / Ausklappen

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist Teil des Radiologischen Lagezentrums des Bundes.

Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)Einklappen / Ausklappen

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) ist Teil des Radiologischen Lagezentrums des Bundes.

Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS)Einklappen / Ausklappen

Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) ist Teil des Radiologischen Lagezentrums des Bundes.

Als Beratergremien des Bundesumweltministeriums unterstützen die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) und die Strahlenschutzkommission (SSK) das Radiologische Lagezentrum bei der Empfehlung von Strahlenschutzvorsorgemaßnahmen. Darüber hinaus arbeitet das RLZ eng mit den Ländern zusammen.

Bundesländer führen Katastrophenschutzmaßnahmen durch

In einem radiologischen Notfall stimmen sich die Länder mit dem Bund über notwendige Katastrophenschutzmaßnahmen ab und führen diese durch.

Die Katastrophenschutzbehörden der Länder veranlassen zum Beispiel, dass die Bevölkerung im Haus bleibt und Fenster und Türen schließt, um die Dosis durch externe Strahlung und Inhalation zu vermindern. Reicht dies nicht aus, wird die betroffene Bevölkerung evakuiert. Darüber hinaus organisieren sie die Verteilung von Jodtabletten, deren Einnahme bei Kindern und Erwachsenen Schilddrüsenkrebs vorbeugen soll.

Das Technische Hilfswerk (THW), die Polizei, die Feuerwehr und verschiedene Hilfsorganisationen unterstützen die Länderbehörden.

Nachdem die radioaktive Wolke abgezogen ist, verbleiben radioaktive Stoffe auf dem Boden und in der Nahrung. Die Länder ermitteln dann die Kontamination von Nahrungs- und Futtermitteln durch Probenahme und Messungen. Sämtliche Ergebnisse werden an das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) übermittelt.

Längerfristige Maßnahmen nach einem radiologischen Notfall

Um die längerfristige Strahlenbelastung der Bevölkerung nach einem radiologischen Notfall so gering wie möglich zu halten, steht den Behörden ein Maßnahmenkatalog zur Verfügung. Diesen hat der Bund mit Hilfe des BfS entwickelt.

Der Maßnahmenkatalog enthält eine Sammlung möglicher langfristiger Maßnahmen nach einem radiologischen Unfall, wie zum Beispiel das Abtragen von Oberboden oder die Dekontamination von Flächen mit Hochdruckreinigern. Die Maßnahmen sollen gewährleisten, dass zum Beispiel evakuierte Menschen wieder in sichere Aufenthaltsbereiche zurückkehren können.

Stand: 23.02.2018

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