Navigation und Service

Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Nuklearspezifische Gefahrenabwehr

Für die Gefahrenabwehr sind in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer zuständig. Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt Fachkompetenz im Strahlenschutz unter anderem auch Behörden der Gefahrenabwehr (Polizei, Landes-Umweltbehörden) und des Katastrophenschutzes (Feuerwehr, Rettungsdienste, Notfallmedizin) im Rahmen der Amtshilfe zur Verfügung. Die Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (NGA) hilft bei der Bewältigung von Situationen, in denen radioaktive Stoffe unbefugt gehandelt oder missbräuchlich verwendet wurden.

Messroboter

Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (NGA)

Mit Hilfe der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (NGA) werden Situationen bewältigt, in denen radioaktive Stoffe unbefugt gehandelt oder missbräuchlich verwendet wurden. Auch wenn radioaktive Stoffe verloren oder gefunden werden und dadurch möglicherweise Rechtsgüter (wie das Leben oder die Gesundheit) in Gefahr geraten, arbeiten Polizei- und Strahlenschutzbehörden zusammen.

"Schmutzige Bombe"

"Schmutzige Bomben" sind Vorrichtungen mit konventionellem Sprengstoff, denen radioaktive Stoffe beigemischt oder beigefügt sind. Der konventionelle Sprengstoff soll bei diesen Sprengsätzen dazu dienen, die radioaktiven Stoffe in der Umwelt zu verteilen. Die radiologischen Gefahren einer "Schmutzigen Bombe" werden im Allgemeinen überschätzt.

BfS-Messtechnik in einem Hubschrauber

Zentrale Unterstützungsgruppe des Bundes (ZUB)

In der Zentralen Unterstützungsgruppe des Bundes für gravierende Fälle der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (ZUB) arbeiten Spezialkräfte des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des BfS bei Missbrauch radioaktiver Stoffe zusammen. Die ZUB kann im Bedarfsfall von Bundes- oder Landesbehörden zur Unterstützung angefordert werden. Der gemeinsame Krisenstab von Bundesinnenministerium und Bundesumweltministerium gibt den Einsatz der ZUB frei, wenn die daran zu beteiligenden Behörden dem Vorgehen zustimmen.

Schutz der Bevölkerung vor den Folgen einer Schmutzigen Bombe

Rede von Wolfram König, Präsident des BfS von 1999 bis 2017, auf dem 2. Berliner Fachkongress über Nationale Sicherheit und Bevölkerungsschutz im November 2006

mehr anzeigen21.11.2006

© Bundesamt für Strahlenschutz