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Messnetze
Die Errichtung eines flächendeckenden Messsystems zur Ermittlung der Radioaktivität in der Umwelt wurde in Deutschland als Konsequenz aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl veranlasst. Beim Reaktorunfall von Tschernobyl im Jahr 1986 zeigte sich, dass die Vorbereitungen auf eine großräumige Kontamination der Umwelt mangelhaft waren. Radioaktivitätsmessungen in der Umwelt wurden nicht systematisch durchgeführt und waren nicht aufeinander abgestimmt. Die Dosisabschätzungen sowie der Datenaustausch zwischen den Institutionen waren vorab nicht geplant und entsprechend zeitaufwändig. Eine umfassende Darstellung der Ergebnisse fand nur unsystematisch statt. Dies hat dazu beigetragen, dass Politiker die Situation unterschiedlich bewerteten und es zu erheblichen Verunsicherungen in der Bevölkerung kam.
Das Strahlenschutzvorsorgegesetz wurde geschaffen und regelt die kontinuierliche Überwachung der radioaktiven Stoffe in der Umwelt auf der Basis verbindlicher Messprogramme. Es wird - nach einer Übergangsfrist - durch das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) abgelöst, das im Juli 2017 in Kraft getreten ist.