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Hinterlassenschaften
Über Jahrhunderte sind im Bergbau und in der Industrie Rückstände mit erhöhter natürlicher Radioaktivität entstanden, die meist auf Halden oder in Rückstandsbecken deponiert wurden. Gesichtspunkte des Strahlenschutzes wurden dabei nicht berücksichtigt. In Abhängigkeit von den jeweiligen Standort- und Nutzungsbedingungen können erhöhte innere und/oder äußere Strahlenexpositionen für einzelne Personen der Bevölkerung nachträgliche Strahlenschutzmaßnahmen erfordern. Gegenwärtig gibt es in Deutschland keine Rechtsnorm, auf deren Grundlage Eigentümer radiologischer Hinterlassenschaften zur Sanierung oder anderen Maßnahmen verpflichtet werden können, die zu einer Reduzierung der Strahlenexposition führen. Im Folgenden wird ein Überblick über die Dimension dieser Hinterlassenschaften in Deutschland gegeben.