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Info Konrad
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Gesetzliche Grundlagen zum Umgang mit durch menschlichen Einfluss erhöhter natürlicher Umweltradioaktivität
Strahlenschutz
Hinweis: Das "Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung" (Strahlenschutzgesetz) tritt in Teilen zum 01.10.2017 in Kraft, überwiegend jedoch erst zum 31.12.2018.
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Bodenschutz
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Fortgeltende Rechtsvorschriften der DDR (bis 31.12.2018)
Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz (AtStrlSV)
- und Durchführungsbestimmung zu dieser Verordnung - DB - (Gesetzblatt I Nummer 30 Seite 341, 348)
Anmerkung: Nach Paragraph 118 (1) der Strahlenschutzverordnung gelten die AtStrlSV und die StrlSAblAnO "für die Sanierung von Hinterlassenschaften früherer Tätigkeiten und Arbeiten sowie die Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus" in den neuen Bundesländern zwar fort. Sie regeln aber nur die Fälle, in denen der Eigentümer von sich aus Maßnahmen ergreifen will.
Weitere
Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Mai 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beendigung der Tätigkeit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut vom 12.Dezember 1991 (Bundesgesetzblatt II Seite 1138)
Stand: 01.12.2017