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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (NGA)

  • Für die Gefahrenabwehr, inklusive der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr, sind in Deutschland die Bundesländer zuständig.
  • Fordern die zuständigen Behörden in Situationen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr Unterstützung durch das Bundesamt für Strahlenschutz an, kann das BfS Personal, physikalisches, chemisches und medizinisches Fachwissen sowie den Einsatz von Messtechnik zur Gefahrenabwehr beisteuern.
  • Die Vorbereitungen des BfS für den Fall, dass die nuklearspezifische Gefahrenabwehr eingesetzt wird, sind mit den zuständigen Sicherheitsbehörden abgestimmt und werden regelmäßig angepasst.

Mit Hilfe der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (NGA) werden Situationen bewältigt, in denen radioaktive Stoffe unbefugt gehandelt oder missbräuchlich verwendet wurden. Auch wenn radioaktive Stoffe verloren oder gefunden werden und dadurch möglicherweise Rechtsgüter (wie das Leben oder die Gesundheit) in Gefahr geraten, arbeiten Polizei- und Strahlenschutzbehörden zusammen.

Abschluss-Communiqué des Nukleargipfels, Washington D.C., April 2016

"The threat of nuclear and radiological terrorism remains one of the greatest challenges to international security, and the threat is constantly evolving."

(Die Bedrohungen durch Nuklearterrorismus und durch radiologischen Terrorismus gehören zu den größten Herausforderungen der internationalen Sicherheit, und die Bedrohungslage entwickelt sich ständig weiter.)

Der internationale nuklearen Sicherheitsgipfel tritt auf Initiative des ehemaligen amerikanischen Präsidenten Obama seit 2010 alle zwei Jahre zusammen.

Im Rahmen nationaler und internationaler Verpflichtungen trifft die Bundesrepublik Deutschland Vorsorgemaßnahmen im Bereich der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr. Diese beinhalten die Vorbereitung deutscher Behörden, einschließlich des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), auf Fälle der tatsächlichen oder vermuteten missbräuchlichen Verwendung radioaktiver Stoffe.

Ein solches Ereignis könnte schwerwiegende gesundheitliche, psychologische, aber auch ökonomische Folgen nach sich ziehen. Die Vorsorgemaßnahmen zielen darauf ab, ein solches Ereignis zu verhindern bzw. dessen Auswirkung zu minimieren.

BfS unterstützt die zuständigen Behörden

Für die Gefahrenabwehr, inklusive der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr, sind in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer zuständig.

Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt seine Fachkompetenz im Strahlenschutz im Rahmen der Amtshilfe zur Verfügung, zum Beispiel für die Behörden

  • der Gefahrenabwehr (Polizei, Landes-Umweltbehörden) und
  • des Katastrophenschutzes (Feuerwehr, Rettungsdienste, Notfallmedizin).

Fordern die zuständigen Behörden in Situationen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr Unterstützung durch das Bundesamt für Strahlenschutz an, kann das BfS Personal, physikalisches, chemisches und medizinisches Fachwissen sowie den Einsatz von Messtechnik zur Gefahrenabwehr beisteuern. Im BfS bereitet die "Arbeitsgruppe Nuklearspezifische Gefahrenabwehr" (AG-NGA) solche Hilfeleistungen und Einsätze vor und koordiniert sie.

Messroboter ManipulatorFerngesteuertes Kettenfahrzeug mit Reinstgermanium-Detektor zur Identfikation von radioaktiven Stoffen ("Manipulator", Übungssituation)

Vorsorge für den NGA-Fall

Die Vorbereitungen des BfS für den Fall, dass die nuklearspezifische Gefahrenabwehr eingesetzt wird, sind mit den zuständigen Sicherheitsbehörden abgestimmt und werden regelmäßig angepasst. Sie entsprechen dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik, wie z.B. dem Regelwerk der Internationalen Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA) zur Nuklearen Sicherung.

Zusammen mit anderen internationalen Behörden, die im Bereich der NGA tätig sind, ist das BfS daran beteiligt, derartige Regelwerke zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.

BfS unterstützt das Bundeskriminalamt bei Staatsbesuchen

Seit 2007 unterstützt das BfS das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Sicherung von Großereignissen und bei Staatsbesuchen. Dabei werden die Aufenthaltsorte der Schutzperson auf radiologische Gefahren hin untersucht. Weiterhin werden Portalmonitorsysteme zur Zugangskontrolle betrieben sowie Lebensmittelproben auf radiologische Kontamination überprüft.

Üben für den Ernstfall

Einsatzkräfte der Polizei mit Messgeräten Offene SucheEine Polizeikette mit Messgeräten für die Suche nach Gammastrahlung einer radioaktiven Quelle (Übungssituation)

Eine gute und effiziente Zusammenarbeit zwischen Polizeikräften und den Fachleuten des Strahlenschutzes ist für die Bewältigung von Fällen der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr von großer Bedeutung. Aus diesem Grund führt das BfS zusammen mit anderen Behörden, die im Bereich der NGA zuständig oder tätig sind, regelmäßige Übungen durch.

Zusätzlich informiert das BfS die zuständigen deutschen Behörden in regelmäßigen Veranstaltungen zum Thema "Nuklearspezifische Gefahrenabwehr". Die Übungen und Informationsveranstaltungen dienen dem Ziel, einen schnellen und fachgerechten Einsatz bei einem NGA-Einsatzfall sicherzustellen.

Zum Thema

Strahlenschutzforschung: Programmreport 2007 (Seiten 72 bis 74)

Der Polonium-210-Zwischenfall in Hamburg (2006): Vertiefte Analyse, Jahresbericht 2007 des BfS (Seite 38)

Internationale Zusammenarbeit des BfS im Bereich NGA, Jahresbericht 2008 des BfS (Seite 47)

Aufgaben der NGA im BfS, Bundesamt für Strahlenschutz 1989 – 2014 (Seite 42)

(Die Dokumente befinden sich in der Online-Bibliothek DORIS, dem Digitalen Online-Repositorium und Informationssystem des BfS.)

Stand: 12.03.2018

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