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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Missbrauch von radioaktivem Material in Verbindung mit konventionellem Sprengstoff ("Schmutzige Bombe")

  • "Schmutzige Bomben" sind Vorrichtungen mit konventionellem Sprengstoff, denen radioaktive Stoffe beigemischt oder beigefügt sind.
  • Der konventionelle Sprengstoff soll bei diesen Sprengsätzen dazu dienen, die radioaktiven Stoffe in der Umwelt zu verteilen.
  • Die radiologischen Gefahren einer "Schmutzigen Bombe" werden im Allgemeinen überschätzt.

Im Zusammenhang mit den internationalen Bemühungen zur Verbesserung der Sicherheit und Sicherung hochaktiver radioaktiver Quellen und der Diskussion um Terrorismus und Massenvernichtungswaffen werden immer wieder Szenarien öffentlich diskutiert, die als "Schmutzige Bomben" bezeichnet werden. Es handelt sich dabei um Vorrichtungen mit konventionellem Sprengstoff, dem radioaktive Stoffe beigemischt oder beigefügt sind, um eine Flächenkontamination herbeizuführen.

Im Sprachgebrauch der Internationalen Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA) sind "Schmutzige Bomben" Vorrichtungen mit konventionellem Sprengstoff, denen radioaktive Stoffe beigemischt oder beigefügt sind. Der konventionelle Sprengstoff soll bei diesen Sprengsätzen dazu dienen, die radioaktiven Stoffe in der Umwelt zu verteilen.

In den USA spricht man daher von Vorrichtungen zur Ausbringung und Verbreitung von Radioaktivität, sogenannten Radioactive Dispersion Devices (RDD), in Deutschland von USBV-A. Die deutsche Abkürzung steht für Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung, das "A" steht in diesem Zusammenhang für atomar. Die Verwendung einer "Schmutzigen Bombe" und vergleichbare Szenarien gelten derzeit als möglicher Fall einer missbräuchlichen Verwendung von radioaktivem Material.

Radiologisches Gefährdungspotenzial

Die radiologischen Gefahren einer "Schmutzigen Bombe" werden im Allgemeinen überschätzt. Selbst für größere Cäsium-137-Quellen lägen auch in unmittelbarer Nähe des Freisetzungsortes, das heißt außerhalb des unmittelbaren Wirkkreises der Explosion, die Dosiswerte für die Bevölkerung so niedrig, dass spezielle Maßnahmen des Strahlenschutzes, wie etwa das Verweilen im Haus oder gar eine Evakuierung, nicht erforderlich wären.

Etwas anderes gilt im Fall einer Verwendung von Plutonium-239, das eine wesentlich höhere Radiotoxizität aufweist als alle anderen zu berücksichtigenden Nuklide. Hier sind Szenarien denkbar, bei denen in der näheren Umgebung bis zu wenigen Kilometern Entfernung vom Freisetzungsort Maßnahmen des Notfallschutzes erforderlich werden, da Effektivdosiswerte um 100 Millisievert für die sich dort aufhaltenden Personen nicht ausgeschlossen werden können. 100 Millisievert Effektivdosis ist der Wert, der auch im Katastrophenschutz Anwendung findet zur Beantwortung der Frage, wann nach einem kerntechnischen Unfall eine Evakuierung der Bevölkerung durchzuführen ist.

Psychosoziale Effekte

Jenseits objektivierbarer Feststellungen zum radiologischen Gefährdungspotenzial können Assoziationen mit bekannten Folgen radioaktiver Strahlung und den möglichen gesundheitlichen Effekten zu psychosozialen Effekten wie Unsicherheit (Autoritarismus, Aggression), Überforderung (Distress, Überlauf), Angst und überschießenden Reaktionen (Hysterie, Hyperaktivität und Überkommunikation) in der Bevölkerung führen.

Insbesondere die Assoziationen zu den existierenden Kernwaffen, mit den verheerenden Folgen der Atomwaffeneinsätze von Hiroshima und Nagasaki, mit der latenten Bedrohungssituation während des Kalten Krieges, verbunden mit dem Gefühl der persönlichen Ohnmacht in Bezug auf die Gefahrenwahrnehmung - der Mensch besitzt keine Sinnesorgane für Strahlung - und in Bezug auf die Gefahrenbeherrschung können diese psychosozialen Effekte herbeiführen.

Kommunikationsmaßnahmen

Ausgehend vom Erkenntnisstand im allgemeinen Notfallschutz hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auch für den Bereich der terroristischen Bedrohungen Untersuchungen zu den Methoden einer notwendigen Information der Öffentlichkeit in Auftrag gegeben. Im Untersuchungsvorhaben "Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen bei außerordentlichem (nicht auf kerntechnische Anlagen bezogenem) nuklearen Notfallschutz bei neuen Bedrohungsformen: Informationsvorsorge und Informationsbewältigung im Falle von Nuklearterrorismus" wurden diese Fragestellungen untersucht.

Die Ergebnisse (siehe unten) zeigen, dass auch die gesellschaftliche Diskussion um die Risiken der Kernkraft eine in diesem Zusammenhang wichtige Größe ist, weil sie die Kommunikationsfähigkeit der Betroffenen (Staat und Bürger) beeinflusst. Neben der Entwicklung von Strategien für eine Öffentlichkeitsarbeit nach einem radiologisch relevanten Ereignis kommt der vorsorgenden Information eine hohe Bedeutung zu.

Weiterführende Informationen finden sich im unten angezeigten Bericht auf den Seiten 72 bis 74.

Stand: 10.07.2018

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© Bundesamt für Strahlenschutz