Navigation und Service

Standort-Zwischenlager für das Kernkraftwerk Obrigheim

Öffentlichkeit wird beteiligt – Einwendungen gegen das Lager sind möglich

Ausgabejahr 2008
Datum 08.05.2008

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht heute die Antragsunterlagen für das am Standort des abgeschalteten Kernkraftwerks Obrigheim geplante Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente. Von heute an bis einschließlich 07. Juli 2008 können die Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen einsehen und Einwendungen gegen den Bau des Zwischenlagers erheben. Diese werden bei einem späteren Erörterungstermin mit dem BfS, dem Antragsteller sowie den Einwenderinnen und Einwendern diskutiert. Die Ergebnisse dieses Erörterungstermins wird das BfS im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager berücksichtigen.

Die Betreiberin des Kernkraftwerks, die EnBW Kernkraft GmbH, beabsichtigt auf dem Gelände des bereits 2005 abgeschalteten Kernkraftwerks Obrigheim ausschließlich abgebrannte Brennelemente zu lagern, die noch aus dem Betrieb des Reaktors stammen und die derzeit noch im Nasslager auf dem Gelände lagern. Das Nasslager soll im Zuge des Rückbaus des Kernkraftwerks abgebaut werden. Die Brennelemente sollen im jetzt beantragten Zwischenlager für maximal 40 Jahre zwischengelagert und später in ein Endlager im tiefen geologischen Untergrund gebracht werden. Mit der Zwischenlagerung am Standort soll die Anzahl der Transporte abgebrannter Brennelemente innerhalb Deutschlands (z.B. zu den zentralen Zwischenlagern) reduziert werden. In Deutschland existieren bereits 12 weitere Zwischenlager an den Standorten von Kernkraftwerken.

Die EnBW Kernkraft GmbH hat die Lagerung von insgesamt 342 bestrahlten Brennelementen in insgesamt 15 Transportbehältern der Behälterbauart CASTOR 440/84 beantragt. Diese sollen in einer Lagerhalle aus Stahlbeton gelagert werden, die 35 m lang, 18 m breit und 17 m hoch ist. Die Außenwände der beantragten Halle sollen etwa 85 cm dick sein, die Dicke des Betondaches soll etwa 55 cm betragen. Damit entspricht das beantragte Zwischenlager anderen bereits genehmigten dezentralen Zwischenlagern an den Standorten süddeutscher Kernkraftwerke. Das ursprünglich beantragte Zwischenlagerkonzept, das die Aufbewahrung der Behälter liegend unter einzelnen Betonumhausungen vorsah, hatte die Betreiberin zurückgezogen, nachdem BfS und die Reaktorsicherheitskommission grundlegende sicherheitstechnische Bedenken geäußert hatten.

Die Antragsunterlagen für das Zwischenlager liegen aus während der Öffnungszeiten beim

Bundesamt für Strahlenschutz
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter-Lebenstedt

sowie im

Rathaus der Gemeinde Obrigheim
Hauptstraße 7
74847 Obrigheim (Baden)

Einwendungen gegen das Vorhaben müssen spätestens bis zum 7. Juli schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesamt für Strahlenschutz erhoben werden. Auf den Internetseiten des BfS gibt es einen "Wegweiser durch das Genehmigungsverfahren", in dem alles Wissenswerte rund um die Genehmigung von Zwischenlagern zusammengefasst ist.

Der Termin für die später folgende Erörterung der Einwendungen wird nach dem 07. August festgelegt und dann vom BfS rechtzeitig bekannt gegeben.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 08.05.2008

© Bundesamt für Strahlenschutz