Erörterungstermin

Ein Erörterungstermin hat im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens eine gesetzlich verankerte Funktion. Gegenstand und Zweck ist es, die erhobenen Einwände gegen ein Projekt zu erörtern.

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung übertragen worden. Diese Archiv-Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz wird nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen zum Endlager Morsleben erhalten Sie unter www.bge.de/morsleben