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Optische Strahlung

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Optische Strahlung

Einsatz von Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) unter Strahlenschutzaspekten nicht bedenklich

  • Der Einsatz von Kompaktleuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke im Haushalt ist unter Strahlenschutzaspekten nicht bedenklich.
  • Unabhängig von der Einhaltung von Grenzwerten stellt die vorsorgliche Reduzierung vermeidbarer Expositionen eine bewährte Maßnahme im Strahlenschutz dar.
  • Das BfS empfiehlt, Lampen, die auch den vorsorglichen Strahlenschutz berücksichtigen, zu kennzeichnen - zum Beispiel mit dem Blauen Engel (RAL-UZ 151).

Leuchtstofflampen in verschiedenen Ausführungen LeuchtstofflampenLeuchtstofflampen in verschiedenen Ausführungen

Der Einsatz von Kompaktleuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke im Haushalt ist unter Strahlenschutzaspekten nicht bedenklich. Die vorliegenden Untersuchungen zu der emittierten optischen Strahlung sowie zu den auftretenden elektrischen und magnetischen Feldern lassen darauf schließen, dass Personen auch bei geringen Gebrauchsabständen nur unterhalb der international zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Grenzwerte exponiert werden.

Einige Publikationen zur Strahlung von Kompaktleuchtstofflampen ziehen für die Bewertung Emissionskriterien heran, die für andere Produktkategorien erarbeitet wurden. Ein Beispiel sind die vom Dachverband der schwedischen Angestelltengewerkschaft (TCO) aufgestellten Kriterien für strahlungsarme Computerbildschirme. Die Kriterien für diese vergleichsweise strahlungsarme Produktkategorie orientieren sich am Gedanken der Minimierung unter der Voraussetzung des technisch Machbaren für genau diese Produktgruppe. Die Kriterien haben keinen unmittelbaren Gesundheitsbezug und können hinsichtlich des technisch Machbaren nicht ungeprüft auf eine andere Produktgruppe, wie zum Beispiel Lampen, übertragen werden. In Deutschland wurden mittlerweile Kriterien erarbeitet, die sich am technisch Machbaren bei Lampen orientieren (Blauer Engel (RAL-UZ 151)).

Hinsichtlich mehrerer für den Strahlenschutz wichtiger Charakteristika unterscheiden sich Glühlampen und Kompaktleuchtstofflampen nur graduell. Mit den gebräuchlichen Leuchtstoffröhren sind zudem seit langem Leuchtmittel im Handel erhältlich und in Haushalten in Verwendung, deren Technik der von Kompaktleuchtstofflampen sehr ähnlich ist.

Bewährte Maßnahme im Strahlenschutz: Vermeidbare Expositionen vorsorglich reduzieren

Unabhängig von der Einhaltung von Grenzwerten stellt die vorsorgliche Reduzierung vermeidbarer Expositionen eine bewährte Maßnahme im Strahlenschutz dar. Im vorliegenden Fall sind die Vorsorgeempfehlungen besonders durch folgende Sachverhalte begründet:

  • UV-Strahlung ist als karzinogen (krebserzeugend) eingestuft;
  • bereits schwache UV-Strahlung kann negative gesundheitliche Wirkungen auslösen;
  • die gesundheitlichen Risiken, die von elektrischen und magnetischen Feldern mit Frequenzen im Kilohertzbereich ausgehen, sind weniger gut untersucht als Risiken, die von Feldern in anderen Frequenzbereichen einschließlich des Bereichs der UV-Strahlung ausgehen; aufgrund dessen bestehen zusätzliche Unsicherheiten bei der gesundheitlichen Bewertung.

Lampen, die zum Beispiel im Haushalt verwendet werden, sollten aufgrund allgemeiner Vorsorgeüberlegungen sowie aufgrund der angeführten Sachverhalte deshalb nur geringe elektromagnetische Strahlung außerhalb des sichtbaren Wellenlängenbereichs emittieren.

Erhebliche Unterschiede zwischen verschiedenen Lampen hinsichtlich der emittierten Strahlung

Vom BfS durchgeführte Messungen und die wenigen veröffentlichen Daten Dritter zeigen, dass sich die auf dem Markt befindlichen Kompaktleuchtstofflampen trotz Einhaltung der internationalen Grenzwertempfehlungen hinsichtlich der außerhalb des sichtbaren Wellenlängenbereichs emittierten Strahlung erheblich unterscheiden können. Diese Feststellung gilt auch für Lampen anderer Technologien.

Das BfS empfiehlt daher, dass Hersteller Lampen, die auch den vorsorglichen Strahlenschutz im Rahmen des technisch Machbaren berücksichtigen, auf eine Weise kennzeichnen, die für den Verbraucher einfach zu erkennen ist. Eine Kennzeichnung, die diesen Ansprüchen genügt, ist zum Beispiel der Blaue Engel (RAL-UZ 151).

Stand: 06.07.2018

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