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Optische Strahlung

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Optische Strahlung

Zertifizierung und rechtliche Regelungen

Das freiwillige Zertifizierungsverfahren des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erbrachte nicht den gewünschten Verbraucherschutz und wurde 2011 von rechtlichen Regelungen abgelöst.

Rechtliche Regelungen für Solarien

Seit August 2009 gilt das "Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen" (NiSG) und seit 1. Januar 2012 ist die zugehörige "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung“ (UV-Schutz-Verordnung) in Kraft.

Schulung und Fortbildung von Solarien-Fachpersonal

Die UV-Schutz-Verordnung schreibt die Schulung und Fortbildung von Solarien-Fachpersonal vor. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) haben hierfür einen Leitfaden zur Durchführung der Schulung und Fortbildung von Fachpersonal verfasst.

Freiwilliges Zertifizierungsverfahren Solarien

Das freiwillige Zertifizierungsverfahren bestand von 2004 bis 2010. Nur ein Bruchteil der Sonnenstudios in Deutschland ließen sich nach den Kriterien des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zertifizieren und davon setzten nur wenige die Kriterien richtig und vollständig um. Rechtliche Regelungen lösten dieses freiwillige Verfahren ab. Das freiwillige Zertifizierungsverfahren nach den Kriterien des BfS ist beendet.

Achtung: Zertifikats-Missbrauch!

Im Dezember 2011 wurde nach drei Jahren Laufzeit das letzte Zertifikat, das im Rahmen des freiwilligen Zertifizierungsverfahrens nach den Kriterien des BfS ausgegeben wurde, ungültig. Es kann dementsprechend kein Sonnenstudio weiterhin mit einer Zertifizierung nach den Kriterien des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und mit dem zugehörigen brombeerfarbenen Signum "Geprüftes Sonnenstudio – Zertifiziert nach den Kriterien des BfS" werben. Geschieht dies trotzdem, ist das ein Missbrauch des Zertifikats.

© Bundesamt für Strahlenschutz