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Optische Strahlung

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Optische Strahlung

Freiwilliges Zertifizierungsverfahren Solarien

Um das gesundheitliche Risiko für Solarienbesucher zu minimieren, richtete das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Jahr 2002 den "Runden Tisch Solarien" (RTS) ein. Auf Grundlage der Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) zum "Schutz des Menschen vor den Gefahren der UV-Strahlung in Solarien" (2001) erarbeitete der "Runde Tisch Solarien" einen Kriterienkatalog und die UV-Fibel als Schulungsunterlage. Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte vier Zertifizierungsstellen akkreditiert, die die Zertifizierung von Sonnenstudios nach den Kriterien des BfS vornahmen.

Nach den Kriterien des Bundesamtes für Strahlenschutz zertifiziert

Von 2004 bis Anfang 2010 konnten sich Sonnenstudios freiwillig im so genannten RTS-Zertifizierungsverfahren durch eine anerkannte Zertifizierungsstellen prüfen lassen. Dazu mussten alle im Kriterienkatalog aufgeführten und in der UV-Fibel detailliert dargestellten Kriterien erfüllt werden. Bei erfolgreicher Prüfung erhielt der Studiobetreiber ein drei Jahre gültiges Zertifikat und einen Aufkleber mit dem Signum "Geprüftes Sonnenstudio – Zertifiziert nach den Kriterien des BfS".

Zertifikat und Signum

Das ausgestellte Zertifikat mit dem Signum „Geprüftes Sonnenstudio – Zertifiziert nach den Kriterien des BfS“ war an den Studiobetreiber persönlich gebunden und nicht übertragbar. Das Zertifikat war für drei Jahre gültig.
Das brombeerfarbene Signum selbst ist marken-, urheber- und namensrechtlich geschützt. Rechtsinhaber ist das Bundesamt für Strahlenschutz. Jegliche Nutzung des Signums ohne gültiges Zertifikat ist rechtswidrig. Das heißt, dass nach Ablauf des Zertifikats alle Dokumente, die auf die Zertifizierung nach den Kriterien des BfS hinweisen, einschließlich des Aufklebers mit dem Signum, aus dem Studio zu entfernen sind und jegliche Werbung einzustellen ist.

Zahlen und Fakten zur Zertifizierung

Von 2004 bis 2008 ließen sich nur knapp 800 von bundesweit mehreren tausend Sonnenstudios zertifizieren. Zum 1. August 2008 trat im Rahmen der Zertifizierung die Regelung in Kraft, dass auch Altgeräte nur noch eine reduzierte maximale sonnenbrandwirksame Gesamtbestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter (W/m2) aufweisen dürfen. Sobald diese Regelung galt, wurde dem Bundesamt für Strahlenschutz nur noch eine Zertifizierung gemeldet. Dies bedeutet, dass nach drei Jahren Laufzeit am 30. Juli 2011 bis auf eine Ausnahme (Ablauf des Zertifikats am 8. Dezember 2011) alle Zertifikate ungültig wurden.

Kontrollen und Konsequenzen

Das Bundesamt für Strahlenschutz überprüfte stichprobenartig zertifizierte Sonnenstudios auf die Einhaltung der Kriterien. Wie der Bericht über die Überprüfung von 2008 beispielhaft zeigt, waren die Ergebnisse ernüchternd. So wurden nicht nur Mängel bei Information und Beratung, sondern auch technische Mängel festgestellt. Es wurde deutlich, dass nur eine einheitliche rechtliche Regelung einen effektiven Verbraucherschutz in Sonnenstudios gewährleisten kann.

Freiwilliges Zertifizierungsverfahren endgültig beendet

Ab März 2009 war absehbar, dass eine rechtliche Regelung erfolgreich durchsetzbar sein wird – ein Gesetz und eine Rechtsverordnung für Solarien. Die Zukunft des freiwilligen Zertifizierungsverfahrens war damit unbestimmt. Das Bundesamt für Strahlenschutz ging darum keine vertraglichen Bindungen mehr ein. Die Akkreditierungsverträge mit den Zertifizierungsstellen wurden nach fünf Jahren Laufzeit nicht verlängert. Der letzte Akkreditierungsvertrag endete im Februar 2010.

Auf Grundlage der Kriterien des freiwilligen Zertifizierungsverfahrens wurde die UV-Schutz-Verordnung erarbeitet. Die Zertifizierungsinhalte sind in die UV-Schutz-Verordnung zum großen Teil eingegangen. Die UV-Schutz-Verordnung stellt aus Sicht des Strahlenschutzes eine gute Lösung für die Einführung wesentlicher Aspekte des Strahlenschutzes in allen Sonnenstudios dar. Mit dem Beschluss der UV-Schutz-Verordnung durch das Bundeskabinett im Juli 2011 wurde das freiwillige Zertifizierungsverfahren für Solarien nach den Kriterien des BfS entbehrlich und ist hiermit beendet.

Stand: 05.07.2018

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© Bundesamt für Strahlenschutz