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Schutz
Die rechtlichen Regelungen einschließlich der Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch hochfrequente elektromagnetische Felder sind in der „Verordnung über elektromagnetische Felder" auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgeschrieben. Aufgrund wissenschaftlicher Unsicherheiten über mögliche gesundheitliche Wirkungen der hochfrequenten Felder sollten die Grenzwerte durch Vorsorgemaßnahmen ergänzt werden.