Wie lässt sich die Strahlenbelastung durch Röntgenuntersuchungen verringern? Der Röntgenpass dokumentiert alle bislang durchgeführten Röntgenaufnahmen so lassen sich unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden. Arztpraxen und Kliniken, die Röntgenuntersuchungen durchführen, müssen ihren Patientinnen und Patienten den Röntgenpass anbieten.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute die Genehmigung vom 31.7.2001 zur Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente in einem Interimslager am Atomkraftwerk Philippsburg um die Gestattung bisher nicht beschiedener Antragsteile ergänzt. Das Aufbewahrungskonzept der EnBW Kraftwerke AG wird dadurch nicht verändert.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute der Betreiberin des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld, der "E.ON Kernkraft GmbH", die Genehmigung für den Betrieb eines Zwischenlagers erteilt. Am dortigen Standort sollen abgebrannte Brennelemente aus dem Kraftwerk für maximal 40 Jahre aufbewahrt werden, bevor sie in ein Endlager gebracht werden.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird die Genehmigung für das Zwischenlager am Atomkraftwerk Grohnde vom 28.01. bis zum 10.02.2003 im Rathaus der Gemeinde Emmerthal auslegen. Eine Ergänzung der Genehmigung vom 10.4.2003 für das bereits in Betrieb befindliche Interimslager am Atomkraftwerk Neckarwestheim wird im gleichen Zeitraum im Bürgerhaus der Gemeinde Gemmrigheim ausliegen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat zum 1.1.2003 eine Ergänzungsgenehmigung zum Betrieb des Interimslagers für abgebrannte Brennelemente am Standort der Atomkraftwerke Neckarwestheim erteilt. Damit werden die in der Genehmigung vom 10.04.2001 nicht behandelten Teile des Ursprungsantrags vom 20.12.1999 beschieden.