Das von der Schweiz im Entwurf vorgelegte Konzept für die Suche nach Endlagern für radioaktive Abfälle entspricht dem derzeit gültigen internationalen Stand von Wissenschaft und Technik. Dieses Fazit zieht die vom deutschen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geleitete Expertengruppe Schweizer Tiefenlager in einem Gutachten, das die Experten im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erarbeitet und jetzt der Begleitkommission für die Schweizer Endlagersuche übergeben haben.
Weltgesundheitsorganisation (WHO), Bundesumweltministerium (BMU) und Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) setzen sich für einen besseren Schutz gegen die schädlichen Auswirkungen des radioaktiven Edelgases Radon in Wohnungen ein. Vom 13. bis zum 15. März 2007 nehmen mehr als 60 anerkannte Experten aus über 30 Nationen am dritten Arbeitstreffen des "Internationalen Radon Projekts" der WHO beim BfS in München teil. Sie beurteilen die weltweit beobachteten Gesundheitsauswirkungen von Radon in Wohnungen und entwickeln effektive Strategien zur Senkung des Gesundheitsrisikos durch Radon.
Wie stark strahlt mein Handy? Diese Frage beantworten die Strahlenschützerinnen und Strahlenschützer vom Bundesamt für Strahlenschutz vom 27. Februar bis 3. März auf der Bildungsmesse didacta 2007 in Köln. Mit einem so genannten Phantomkopf misst das BfS auf seinem Stand die SAR-Werte von Handys und stellt diese grafisch dar.
Zu den heute in der Süddeutschen Zeitung aufgegriffenen Ergebnissen einer Studie in fünf nordeuropäischen Ländern zu möglichen Gesundheitsgefährdungen durch den Gebrauch von Handys erklärt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Die jetzt veröffentlichten Ergebnisse bestätigen den vom BfS vertretenen Vorsorgegedanken beim Gebrauch von Handys. Nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand besteht zwar unterhalb der Grenzwerte keine gesundheitliche Gefährdung durch den Mobilfunk.
Der Bund plant kein Lager für Atommüll in Sachsen-Anhalt. Richtig ist vielmehr, dass zwischen dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem Umweltministerium Sachsen-Anhalt Gespräche auf Arbeitsebene geführt worden sind. Hierbei ging es um die Frage, ob und inwieweit das Land Sachsen-Anhalt sich vorstellen könne, dass der Bund auf dem bundeseigenen Gelände des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) eine Anlage zur staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen nach § 5 AtG einrichten könne.