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Unterlagen für die Prüfung bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Dem Antrag auf Bauartzulassung nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind folgende Unterlagen zur Vorlage bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) beizufügen:
- Beschreibung der Bauart der Vorrichtung und deren Anwendung,
- Zusammenstellungs- (gegebenenfalls Explosions-)zeichnung mit zugehörigen Werkstoffspezifikationen,
- Angaben zum Strahler, insbesondere Zeichnungen des Strahlers und Angaben zur Strahlerklassifikation gemäß DIN 25426, Teil 1 beziehungsweise ISO 2919, Zertifikate,
- Angaben zulässiger Betriebsbedingungen und der vorgesehenen Nutzungsdauern,
- auf Normen basierendes Qualitätssicherungsprogramm für die Herstellung der Vorrichtung und des Strahlers gemäß Anlage 3 vom
Stand: 03.08.2018