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Das nationale Register über hochradioaktive Strahlenquellen
Hochradioaktive Strahlenquellen besitzen im Fall von missbräuchlicher Verwendung beziehungsweise bei Verlust, Diebstahl oder Fund ein hohes Gefährdungspotential. Mit der Einführung eines Registers über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) wurde eine wesentliche Verbesserung der Sicherheit von Strahlenquellen in Deutschland erreicht. Dieses Register wird seit dem 01. Juli 2006 vom BfS betrieben. Es ermöglicht den Aufsichts- und Ermittlungsbehörden in Deutschland eine lückenlose Rückverfolgung von hochradioaktiven Strahlenquellen.
Hochradioaktive Strahlenquellen werden in verschiedenen Bereichen angewendet, zum Beispiel
- in der Krebstherapie,
- in der Transfusionsmedizin zur Blutbestrahlung,
- in der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung und
- in Füllstands- oder Dichtemesseinrichtungen bei industriellen Produktionsprozessen.
Im Fall von missbräuchlicher Verwendung beziehungsweise bei Verlust, Diebstahl oder Fund besitzen hochradioaktive Strahlenquellen ein hohes Gefährdungspotential. Die Kenntnis ihres jeweils letzten Nutzers kann einen wichtigen Beitrag zur Kontrolle dieser Quellen leisten. Zu diesem Zweck wurde das HRQ-Register eingerichtet.
Das Register ermöglicht die lückenlose Rückverfolgung aller in Deutschland befindlichen hochradioaktiven Strahlenquellen und erhöht damit die Sicherheit beim Umgang mit diesen Quellen.
Betrieb des HRQ-Registers
Nutzer von hochradioaktiven Strahlenquellen müssen den Erhalt und die Weitergabe der Quellen sowie deren regelmäßige Kontrollen dem HRQ-Register mithilfe des sogenannten Standarderfassungsblattes gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Anlage XV melden. Dies geschieht ausschließlich auf elektronischem Weg über eine nutzerspezifische Web-Anwendung, die einen sicheren Informationsaustausch über das Internet ermöglicht. Die Meldungen werden durch die jeweils zuständigen Behörden der Länder kontrolliert. Sie haben über ein eigenes Portal Zugriff auf die von den Nutzern gemeldeten Daten. Aus Sicherheitsgründen haben Nutzer von hochradioaktiven Strahlenquellen keinen Zugriff auf die gesamte Datenbank. Dies ist ausschließlich für Behörden erlaubt.
Pro Jahr werden etwa 10.000 Meldungen über hochradioaktive Strahlenquellen von mehreren hundert Nutzern registriert. Die Gesamtzahl der in der Datenbank vorhandenen Meldungen, beziehungsweise die Anzahl der registrierten hochradioaktiven Strahlenquellen wird jährlich in Abschnitt II. 5.2 des Parlamentsberichts veröffentlicht.
Die Software des HRQ-Registers wird stetig weiterentwickelt. Seit Ende 2012 steht mit der Version 4.1 die jüngste Entwicklungsstufe des Systems zur Verfügung.
Informationsmaterial "Wissenswertes über hochradioaktive Strahlenquellen"
Zur fachlichen Unterstützung bei der Arbeit mit dem HRQ-Register hat das Bundesamt für Strahlenschutz ein Dokument mit dem Titel Wissenswertes über hochradioaktive Strahlenquellen publiziert. Dieses Informationsheft für Behörden, wissenschaftliche Institutionen und Nutzer von hochradioaktiven Quellen erläutert
- rechtliche, radiologische und technische Rahmenbedingungen
- Sicherheits- und Sicherungsanforderungen beim Umgang mit hochradioaktiven Quellen
- Aufbau und typische Anwendungen sowie
einige Vorrichtungen, die solche Strahlenquellen enthalten.
Stand: 16.02.2018