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Forschungstätigkeit am BfS
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erfüllt Aufgaben, die ihm überwiegend durch Gesetz und Verordnung zugewiesen sind und deren Erfüllung sich grundsätzlich am Stand von Wissenschaft und Technik orientiert. Aus diesem Grund heißt es im Errichtungsgesetz des BfS, dass das BfS zur Erfüllung seiner Aufgaben Forschung betreibt.
Diese Forschung ist allein an der Aufgabenerfüllung orientiert (so genannte Ressortforschung) und hat insoweit eine "dienende Funktion". Sie unterscheidet sich damit z.B. von der Hochschulforschung, die auf den Erkenntnisgewinn an sich gerichtet ist.
Ausgehend von der Finanzierung lässt sich die Forschung im BfS in die Kategorien "Vorhaben des Ressortforschungsplanes des BMU" und "Drittmittelforschung" einteilen. In diesen Fällen schreibt das BfS die Forschungsvorhaben aus, begleitet sie fachlich, wertet die Arbeitsergebnisse und veröffentlicht diese. Die so genannte "Eigenforschung" ist im BfS auf begründete Sondersachverhalte beschränkt und damit die Ausnahme.