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Unser Verständnis von wissenschaftlichem Arbeiten
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bearbeitet Aufgaben auf den Gebieten des Strahlenschutzes und der Strahlenschutzvorsorge. Auf den genannten Gebieten unterstützt das BfS das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fachlich und wissenschaftlich.
Der Strahlenschutz muss in Deutschland entsprechend dem Atomgesetz und der Strahlenschutzverordnung unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik erfolgen. Die
- Ermittlung,
- Beschreibung,
- Anwendung und
- Weiterentwicklung
des Standes von Wissenschaft und Technik ist damit Teil der Arbeit des BfS. Die wissenschaftlichen Tätigkeiten umfassen sowohl wissenschaftsbasiertes Arbeiten – das heißt, die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen – als auch Forschung.
Forschung im BfS ist Ressortforschung
Die Forschung des BfS schafft Grundlagen und Entscheidungshilfen für die sachgerechte Bearbeitung und Wahrnehmung der aktuellen und zukünftigen Aufgaben und die Politikberatung. Die BfS-Forschung greift
- Themen aus dem politisch-administrativen Bereich,
- technische Entwicklungen und
- gesellschaftliche Veränderungen
auf und
- transformiert die zur Entscheidung und Lösung anstehenden Sachverhalte in wissenschaftliche Fragestellungen,
- bearbeitet diese Fragestellungen mit Methoden und Verfahren nach dem Stand von Wissenschaft und Technik,
- analysiert die Ergebnisse und bereitet diese für die Umsetzung in Leitfäden, Regeln und Richtlinien und ihre Anwendung in der täglichen Praxis auf.
Aber auch umgekehrt identifiziert das BfS wichtige Entwicklungen und neue Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft und verdeutlicht damit
- zusammenhängende Fragestellungen,
- Handlungsnotwendigkeiten und
- Entscheidungserfordernisse für die Politik.
Damit geht die Forschung des BfS als Ressortforschung über das klassische Forschungsverständnis hinaus und umfasst den Transfer der Forschungsergebnisse in die regulatorische und administrative Praxis als Entscheidungshilfe für Politik und Verwaltung. Hierzu gehören:
- Analyse des aktuellen und zukünftigen Informationsbedarfs im politisch-administrativen Bereich,
- Identifizierung des wissenschaftlichen Erkenntnisbedarfs und seine Konkretisierung in wissenschaftlich zu bearbeitende Fragestellungen,
- Festlegung der wissenschaftlichen Bearbeitungstiefe unter Beachtung der Zielsetzung der Ressortaufgabe,
- Aufbereitung der wissenschaftlichen Ergebnisse, um optimal zur Bewältigung der Ressortaufgaben beizutragen,
- Effiziente Kommunikation an und Bereitstellung der Ergebnisse für die jeweiligen Adressaten und Akteure des politischen und administrativen Handelns und des Vollzugs, der Fachwelt und der interessierten Öffentlichkeit.
Forschung im BfS ist fachkompetent und interdisziplinär
Aus offenen wissenschaftlichen Fragestellungen entwickelt das BfS eine mittelfristige Forschungsplanung. Es berücksichtigt dabei gesellschaftspolitische und ressortübergreifende Rahmenbedingungen. Das BfS führt Eigenforschung durch und vergibt Forschungsvorhaben an Dritte. Beides erfordert ein hohes Maß an wissenschaftlicher Urteilsfähigkeit und Fachkompetenz, um
- eine wissenschaftsbasierte Formulierung der Zielsetzung,
- eine geeignete Methodenwahl,
- eine zielgerichtete fachliche Begleitung sowie
- eine Prüfung und Bewertung der Ergebnisse im Hinblick auf den hieraus resultierenden Handlungsbedarf
zu ermöglichen.
Ergebnisse aus Forschungsvorhaben werden grundsätzlich in referierten Fachjournalen sowie auf nationalen und internationalen Tagungen veröffentlicht. Die Ergebnisse dienen auch der unabhängigen und neutralen Information der breiten Öffentlichkeit. In der Kommunikation der Ergebnisse zeigt das BfS auch die Grenzen des gegenwärtigen Erkenntnisstandes und bestehende Unsicherheiten auf. Wo keine rechtlichen Regelungen existieren, aber wissenschaftliche Ergebnisse Vorsorgemaßnahmen sinnvoll erscheinen lassen, spricht das BfS begründete Empfehlungen aus.
Das BfS
- sorgt für den langfristigen Erhalt seiner fachlichen und wissenschaftlichen Kompetenz,
- beteiligt sich in der Lehre an Hochschulen und
- führt Fortbildungsveranstaltungen und Seminare durch.
Neben einem grundlegenden naturwissenschaftlichen Verständnis der in den Aufgabenfeldern des BfS auftretenden
- physikalischen,
- chemischen,
- biologischen,
- medizinischen und
- ökologischen
Mechanismen und Zusammenhänge sind
- sozial- und gesellschaftswissenschaftliche sowie
- wirtschaftliche und rechtliche
Aspekte Bestandteil der interdisziplinären Forschung im BfS.
Forschung im BfS dient dem Schutzauftrag des BfS
Die Forschung im BfS schafft wichtige Grundlagen und Voraussetzungen, um
- den fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen,
- dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit Rechnung zu tragen,
- mögliche Gefährdungen für Mensch und Umwelt einzuschätzen,
- damit verbundene Risiken zu minimieren und
- im Sinne der Vorsorge den bestmöglichen Strahlenschutz zu gewährleisten.
Die Qualität der Ressortforschung bemisst sich an
- der wissenschaftlichen Qualität der Ergebnisse,
- deren Aufbereitung für den Vollzug und
- der Nutzung der Ergebnisse.
Sie liefert somit eine wissenschaftlich abgesicherte und belastbare Basis zur verantwortungsvollen Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben. Zusätzlich sind
- detailliertes Wissen über Verwaltungshandeln und
- langjährige Erfahrung in der Umsetzbarkeit von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die regulatorische Praxis
notwendig. Erst durch die Kombination dieser Kompetenzen wird die Ressortforschung des BfS bedarfsgerecht und entspricht sowohl dem Stand von Wissenschaft und Technik als auch den Bedürfnissen der Praxis.
Stand: 04.01.2017