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Bundesamt für Strahlenschutz erteilt Genehmigung für Transport hoch radioaktiver Abfälle nach Gorleben

Ausgabejahr 2010
Datum 03.05.2010

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat den am 23.03.2010 beantragten Transport von 11 Behältern mit HAW-Glaskokillen von der AREVA NC in Cap de La Hague zum Transportbehälterlager Gorleben genehmigt.

Die Beförderungsgenehmigung wurde erteilt, nachdem nach intensiver Prüfung die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 4 Atomgesetz festgestellt worden war.

Durch Auflagen in der erteilten Beförderungsgenehmigung wird auch sichergestellt, dass die international festgelegten Grenzwerte für radioaktive Kontaminationen der Oberfläche der Transportbehälter eingehalten werden. Dazu wurden Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung, Kontaminationskontrolle, Transport-Dokumentation und Meldepflichten festgelegt.

Bei diesem genehmigten Transport werden Behälter vom Typ CASTOR HAW28M und TN85 für den Transport zum TBL Gorleben eingesetzt.

Wann von der erteilten Genehmigung, die bis zum 31.12.2010 befristet ist, Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Genehmigungsinhaberin, der Nuclear Cargo + Service GmbH. Der konkrete Transporttermin muss nach Auflagen des BfS mit den Innenministerien der vom Transport berührten Länder vor dem Transportbeginn abgestimmt werden.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 03.05.2010

© Bundesamt für Strahlenschutz