Atomgesetz

Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren von 1959, grundlegend geändert 2002 zur rechtlichen Regelung des Atomausstiegs. Nach der Kalkar-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1978 obliegt dem Gesetzgeber die normative Grundsatzentscheidung für oder gegen die Nutzung der Kernenergie.

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung übertragen worden. Diese Archiv-Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz wird nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen zum Endlager Morsleben erhalten Sie unter www.bge.de/morsleben