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BfS erteilt Änderungsgenehmigung für das Transportbehälterlager Gorleben
Ausgabejahr 2007
Datum 23.05.2007
Datum 23.05.2007
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die 3. Änderungsgenehmigung für das Transportbehälterlager in Gorleben erteilt.
Die Genehmigung erlaubt im Zwischenlager Gorleben zukünftig die Nutzung der neuen Behälterbauart TN85 für die Aufbewahrung von hochaktiven Glaskokillen aus der Wiederaufarbeitung.
Der neue französische Transport- und Lagerbehälter TN85 ist für eine maximale Wärmeleistung von 56 kW bei Beladung mit 28 HAW-Glaskokillen genehmigt. Die Prüfungen des BfS haben ergeben, dass bei der jetzt genehmigten Behälterbauart durch angepasste Abschirmung und verändertes Design auch bei höherem Inventar dieselben Werte für die mittlere Oberflächendosisleistung wie bei den bisher eingesetzten deutschen Castorbehältern eingehalten werden und die erhöhte Wärmeleistung sicher abgeführt werden kann.
Die Genehmigung der neuen Behälterbauart TN85 führt überdies zu keiner Erhöhung des bereits genehmigten Gesamtinventars an Kernbrennstoffen sowie der Gesamtwärmeleistung des Transportbehälterlagers in Gorleben. Das BfS hat im Genehmigungsverfahren für den TN85 auch die Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Flugzeugangriffs mit einer großen Passagiermaschine auf das Transportbehälterlager Gorleben untersucht.
Die in der 1. Änderungsgenehmigung vom 01. Dezember 2000 zur Vermeidung von Kontaminationen an den Behältern getroffenen Regelungen zur Beladung, für den Transport und die Abfertigung sowie die mit der 2. Änderungsgenehmigung vom 18.01.2002 getroffenen Regelungen zur Behälterbauart CASTOR HAW 20/28 CG SN16 gelten unverändert weiter.
Stand: 23.05.2007