Navigation und Service

BfS: Öffentlichkeitsarbeit zu Gorleben und Konrad muss wirtschaftlich vertretbar sein

Ausgabejahr 2003
Datum 01.08.2003

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat Kritik an der Einschränkung von Besuchsmöglichkeiten der Bergwerke Gorleben und Konrad zurückgewiesen. Die Öffentlichkeitsarbeit an den beiden Standorten müsse dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und des sparsamen Umgangs mit Steuergeldern folgen, erklärte das BfS. Deshalb sei es gerechtfertigt, dass die Behörde die Besichtigungen unter Tage auf einen Tag in der Woche beschränkt. Dies hat das BfS der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), die u.a. Atommülltransporte durchführt, in einem Schreiben mitgeteilt.

Im Rahmen des Offenhaltungsbetriebes von Gorleben und Konrad informiert das BfS die Öffentlichkeit an den beiden Standorten. Die Behörde ist verpflichtet, den dafür notwendigen Aufwand zu ermitteln und sich an diesen Finanzrahmen zu halten. Das BfS hatte deshalb im Dezember 2002 verfügt, dass Besuche der Bergwerke auf einen Tag in der Woche beschränkt werden. Das Amt will damit auch die Kosten für die Befahrungen unter Tage reduzieren, die bis dahin fast uneingeschränkt möglich waren. Ein Gutachten der Kali und Salz Consulting hatte ergeben, dass der finanzielle Aufwand für die Öffentlichkeitsarbeit in Gorleben und Konrad ein Einsparpotenzial birgt. Dieser Feststellung ist das BfS gefolgt.

Ungeachtet dessen hatte das BfS bereits im Januar 2003 Gespräche über die Finanzierung dessen, was über den vom BfS ermittelten notwendigen Aufwand hinausgeht, angeboten. Hierzu zählen auch die Besuchsmöglichkeiten in Gorleben und Konrad. Auf dieses Angebot hat die GNS erst im Juni 2003 reagiert.

Nachfolgend wesentliche Auszüge des Schreibens des BfS-Präsidenten an die GNS:

In Ihrem Schreiben vom 11.6.03 stellen Sie einleitend zutreffend fest, dass das BfS für die Festlegung von Art und Umfang des über die EndlagerVLV (Anm: Endlagervorausleistungsverordnung) abrechenbaren notwendigen Aufwands für die Projekte Gorleben und Konrad verantwortlich ist. Ebenso führen Sie richtig aus, dass die GNS im Auftrag der vorausleistungspflichtigen EVU die jeweils von mir als notwendigen Aufwand identifizierten Maßnahmen einer eigenständigen Bewertung unterzieht und unterzogen hat. Ich erinnere an dieser Stelle daran, dass Ihre Überprüfung in der Vergangenheit stets von dem Ansatz getragen war, dass der Bund zur Realisierung der Projekte Konrad und Gorleben unwirtschaftlich gearbeitet habe. Sie haben aus diesem Grund zur Anlage Konrad im Februar 1985, zur Anlage Gorleben im Mai 1998 und nochmals zu Gorleben im April 1996 von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten vorgelegt.

Ziel dieser gutachterlichen Bewertungen war es, eine aus Ihrer Sicht fachlich und ökonomisch bessere Betriebsführung im Hinblick auf die untertägige Erkundung der Projekte Gorleben und Konrad zu erreichen.

Auch ich verfolge im Rahmen meiner Verantwortung das Ziel, die Offenhaltung der Betriebe Gorleben und Konrad so zu gestalten, dass nicht mehr als der dafür notwendige Aufwand kostenwirksam wird. Dazu bin ich schon aus haushaltsrechtlichen Gründen verpflichtet.

Es bedarf eigentlich keiner Betonung, dass ich mich bei der Ermittlung des notwendigen Aufwandes für die Anlagen Konrad und Gorleben an den Festlegungen der Vereinbarung vom 11.06.2001 (Anm: Unterzeichnung des Atomkonsenses) orientiere und diese nicht in Frage stelle. Dies hatte ich ihnen bereits am 19.12.2002 in einem Telefonat ausführlich erläutert.

Wenn ich zur Ermittlung des notwendigen Aufwandes für die Offenhaltung der Betriebe Gorleben und Konrad externen bergmännischen Sachverstandes (Fa. Kali + Salz Consulting GmbH) heranziehe, so dient dies dem gleichen Ziel, wie die von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten. Im Übrigen ist mir bekannt, dass Sie darüber hinaus über ein ebenfalls von der Fa. ErcosPlan erstelltes Gutachten zu einem der Endlagerprojekte aus jüngerer Zeit verfügen, das mir jedoch nicht vorliegt.

Ich habe die von mir bei Kali + Salz in Auftrag gegebenen Studien Ihrer Gesellschaft, der DBE (Anm: Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH), am 16.08.2002 zugeleitet mit der Bitte, umfassend zu den Studien Stellung zu beziehen. Davon hat die DBE zunächst keinen Gebrauch gemacht. Erst die von mir daraufhin am 04.12.2002 vorgenommene Änderung der Vorgaben für Gorleben und Konrad auf Grundlage der Empfehlungen von Kali + Salz Consulting GmbH hat die DBE am 19.12.2002 konstruktiven Mitarbeit bewegt.

Den von Ihnen geforderten Know-how-Erhalt bei der DBE sehe ich als gegeben an. Im Übrigen tragen die vom Bund allein zu tragenden Arbeiten für das ERAM (Anm: Endlager für radioaktive Abfälle in Morsleben) bei der DBE wesentlich zum Know-how-Erhalt bei.

Im Übrigen erinnere ich an folgende Tatsache:

Der jetzt vorgesehene weitere Personalabbau zum Ende des Jahres 2003 ist nicht in erster Linie durch das von der Bundesregierung und Ihren Gesellschaftern vereinbarte Moratorium verursacht, sondern eine Folge der von Ihnen schon 1997 mitgetragenen Entscheidung, die untertägige Erkundung in Gorleben im Nordostteil des Salzstockes 2003 zu beenden. Dies hat die DBE zum Abschluss von bis 2003 befristeten Zeitverträgen veranlasst. Dies macht deutlich, dass der DBE bereits 1997 bewusst war, dass sie ab 2003 mit einem Personalabbau bei gleichzeitigem Know-how-Erhalt bis zu einem Planfeststellungsbeschluss Gorleben zu planen hatte.

Auch die Öffentlichkeitsarbeit für Gorleben und Konrad ist unter dem Gesichtspunkt des notwendigen Aufwandes zu prüfen. Hinzu kommt, dass Sie weder Gorleben noch Konrad zu 100 % refinanzieren.

Erstaunt haben mich Ihre Ausführungen zur Zielstellung der Öffentlichkeitsarbeit am Standort des Erkundungsbergwerks Gorleben. Es dürfte eigentlich selbstverständlich sein, dass die Bundesregierung als Verantwortliche für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und Besitzerin der Anlagen Informationen über ihre entsorgungspolitischen Ziele umfassend zur Verfügung stellt.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 01.08.2003

© Bundesamt für Strahlenschutz