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Genehmigung für Interimslager am Atomkraftwerk Krümmel erteilt

Ausgabejahr 2003
Datum 23.06.2003

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die vorübergehende Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente in einem Interimslager auf dem Betriebsgelände des von der Kernkraftwerk Krümmel GmbH betriebenen Atomkraftwerks Krümmel genehmigt.

Durch das Interimslager werden künftig Transporte von Krümmel in die Wiederaufarbeitung oder in zentrale Zwischenlager entbehrlich.

Die Genehmigung gestattet, in maximal 12 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR V/52 bestrahlte Brennelemente (mit insgesamt bis zu 120 Tonnen Schwermetall, 1,5 x 1019 Bq Aktivität und 420 kW Wärmefreisetzung) aus dem Atomkraftwerk Krümmel aufzubewahren. Jeder einzelne Behälter erhält zur systematischen Überwachung der Dichtigkeit einen Druckschalter und zur zusätzlichen Abschirmung von Strahlung eine 40 cm starke Umhausung aus Stahlbeton, die auch vor Witterungseinflüssen schützt.

Das BfS hat die Genehmigung solange befristet, bis die am 30.11.1999 beantragte Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Krümmel ausgenutzt werden kann und alle Behälter aus dem Interimslager in das Standort-Zwischenlager Krümmel eingelagert sind, längstens jedoch für einen Zeitraum von fünf Jahren ab der ersten Einlagerung eines Behälters in das Interimslager Krümmel.

Gegen das Vorhaben hatten über 5000 Personen Einwendungen erhoben, in denen sie unter anderem die Nutzung der Atomenergie, befürchtete gesundheitliche Gefahren durch Strahlungsfreisetzung, mangelnde Sicherheit der Transport- und Lagerbehälter, zu geringe finanzielle Vorsorge zur Erfüllung der Schadensersatzverpflichtungen und den mangelnden Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen von außen kritisierten.

Neben diesen Punkten hat das BfS die Genehmigungsvoraussetzungen auch in Bezug auf die Zuverlässigkeit und Fachkunde der Antragstellerin, Niedrigstrahlung und das Krebsrisiko, Hochwasser und Auswirkungen eines Flugzeugabsturzes mit nachfolgendem Kerosinbrand geprüft.

Diese - auch durch externe Gutachter unterstützten - Prüfungen haben zu einer Reihe von Festlegungen und Auflagen in dem Genehmigungsbescheid geführt. So wurden Auflagen zu Qualitätsstandards formuliert und die Sicherheit bei der Abfertigung fixiert, sowie die ständige Aktualisierung der Fachkunde der Mitarbeiter des Betreibers auferlegt.

Das BfS ist nach umfassender Prüfung und Bewertung der Eignung des Standortes, der Konzeption des Interimslagers sowie der Maßnahmen gegen mögliche Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem Stand von Wissenschaft und Technik Vorsorge getroffen und der Strahlenschutz für Personal und Bevölkerung gewährleistet ist.

Die vom Öko-Institut Darmstadt begleitete Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die mit dem Ziel durchgeführt wurde, mögliche Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensraum sowie auf Boden, Wasser, Luft und Klima zu untersuchen, kommt zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die einer Realisierung des Vorhabens entgegenstehen.

Mit dem Interimslager wird die Zeit bis zur Fertigstellung des eigentlichen Zwischenlagers am Standort überbrückt. Hier sollen die Behälter zwischengelagert werden, bis ein nationales Endlager bereitsteht - längstens jedoch für einen Zeitraum von 40 Jahren.

Interimslager in Neckarwestheim, Philippsburg und Biblis sind bereits genehmigt; für ein weiteres in Brunsbüttel läuft das Genehmigungsverfahren.

Am 15.08.2000 hatte die Kernkraftwerk Krümmel GmbH die Erteilung der Genehmigung beim BfS beantragt, das als atomrechtliche Genehmigungsbehörde nach § 6 des Atomgesetzes zuständig ist und mit der baurechtlichen Genehmigungsbehörde, der Stadt Geesthacht, zusammenarbeitet.

Das Vorhaben wurde am 27.1.2001 bekannt gemacht; der Antrag wurde vom 6.2. - 5.4. 2001 öffentlich ausgelegt und vom 20. - 23.6.2001 in Geesthacht mündlich erörtert.

Die Genehmigung für das Interimslager wird in Kürze im Bundesanzeiger und in lokalen Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht. Ausfertigungen des Genehmigungsbescheids werden in Geesthacht und beim BfS in Salzgitter zur Einsicht ausgelegt werden. Auch auf der Internetseite des BfS (www.bfs.de) wird die Genehmigung veröffentlicht.

Gegen die Genehmigung können Einwenderinnen und Einwender innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 23.06.2003

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