Navigation und Service

Ergänzungsgenehmigung reduziert Transporte

Atomkraftwerk Biblis: Interimslager

Ausgabejahr 2003
Datum 16.04.2003

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat am 16.04.2003 eine Ergänzungsgenehmigung zum Betrieb des Interimslagers für abgebrannte Brennelemente am Standort des Atomkraftwerks Biblis erteilt.

Damit wird der in der Genehmigung vom 20.12.2001 nicht behandelte Teil des Ursprungsantrags vom 30.11.2000 beschieden. Dadurch kann die maximale Wärmeleistung des Behälter-Inventars künftig 35 kW gegenüber bisher 25 kW betragen. Im Interimslager können jetzt auch Behälter gelagert werden, die ansonsten wegen der höheren Wärmeleistung zur Wiederaufarbeitung transportiert werden müssten. Die zulässige gesamte Wärmeleistung aus dem Interimslager beträgt unverändert 0,7 MW.

Das Aufbewahrungskonzept, die bereits genehmigte Schwermetallmasse von 300 Tonnen und der Umfang des radioaktiven Inventars werden durch die vorliegende Genehmigung nicht verändert.

Das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren des Jahres 2001 hat den jetzt genehmigten Sachverhalt bereits eingeschlossen. Die Einwendungen wurden im Hinblick auf die vorgenommene Ergänzung erneut betrachtet.

Auch die Auswirkungen eines herbeigeführten Flugzeugabsturzes auf das Interimslager wurden bereits im Rahmen der Genehmigung vom 20.12.2001 geprüft mit dem Ergebnis, dass selbst unter Zugrundelegung ungünstiger Annahmen keine einschneidenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes erforderlich sind. Dies gilt auch mit der jetzt genehmigten Ergänzung.

Der Sofortvollzug der Ergänzungsgenehmigung ist angeordnet.

Das BfS plant, die Genehmigung nach entsprechender Bekannt-machung vom 14.05. – 27.05.2003 vor Ort und in Salzgitter öffentlich auszulegen. Rechtsmittel sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich. Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben hatten, können den Bescheid beim BfS, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter, anfordern.

Das BfS wird mit der Bekanntgabe den Bescheid auch auf seiner Internetseite (www.bfs.de) veröffentlichen. Rechtsverbindlich ist der ausgelegte Text.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 16.04.2003

© Bundesamt für Strahlenschutz