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Radargeräte als Störstrahler

Bei sehr starken Radarsendern, wie sie als Wetterradar und in der zivilen und militärischen Flugsicherung eingesetzt werden, sind Verstärkerröhren notwendig, die mit hoher Leistung bis zu 2,5 Megawatt (MW) und Röhrenspannungen im Bereich von 5 bis 100 Kilovolt (kV) betrieben werden. Diese Verstärkerröhren erzeugen als Abfallprodukt Röntgenstrahlung. Sie sind daher Störstrahler im Sinne der Röntgenverordnung und unterliegen entsprechenden Sicherheitsvorschriften.

Die Verstärkerröhren müssen derart abgeschirmt sein, dass weder die Bevölkerung noch das Bedienungspersonal einer über den Grenzwerten liegenden Dosisbelastung ausgesetzt sind. Erhöhte Strahlenexpositionen des Radar-Bedienungspersonals und der Servicetechniker können dann auftreten, wenn entgegen den Sicherheitsbestimmungen während des laufenden Betriebes ohne entsprechende Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen gearbeitet wird.

© Bundesamt für Strahlenschutz