Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Pressemitteilungen zum Endlager Morsleben

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Endlager Morsleben BfS bereitet vorgezogene Sicherungsmaßnahmen im Endlager Morsleben vor

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als verantwortlicher Betreiber des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) und das Landesamt für Geologie und Bergwesen des Landes Sachsen-Anhalt (LAGB) sind gemeinsam zu der Auffassung gekommen, dass im Zentralteil des ERAM eine akute Gefahr für die Standsicherheit vorliegt.

Endlager Morsleben Gerichtsverfahren zum ERAM beendet

Am 26. Februar 2002 hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg das letzte noch anhängige Gerichtsverfahren zum Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) eingestellt. Es handelt sich um eine Klage einer benachbarten Familie vom August 1994, die sich gegen die weitere Einlagerung radioaktiver Abfälle im ERAM wendet.

Endlager Morsleben Erster Schritt zur Stabilisierung von Grubenbauten im Zentralteil des Endlagers Morsleben (ERAM) eingeleitet.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat beim Landesamt für Geologie und Bergwesen des Landes Sachsen - Anhalt Ende Februar 2002 einen bergrechtlichen Sonderbetriebsplan zur Zulassung eingereicht, mit dem die vorgezogene Verfüllung von Grubenräumen des Zentralteils des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben beantragt wird. Mit dem Antrag erfüllt das BfS die Forderung der Bergbehörde nach einem unverzüglichen Einbau von stützendem Versatz im Zentralteil des Endlagers.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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