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Gerichtsverfahren zum ERAM beendet

Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)

Ausgabejahr 2002
Datum 12.03.2002

Am 26. Februar 2002 hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg das letzte noch anhängige Gerichtsverfahren zum Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) eingestellt. Es handelt sich um eine Klage einer benachbarten Familie vom August 1994, die sich gegen die weitere Einlagerung radioaktiver Abfälle im ERAM wendet. Die Klage war gegen das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt als Planfeststellungsbehörde gerichtet, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) war in diesem Verfahren beigeladen.

Die Erledigung der Klage wurde möglich, nachdem das BfS im April 2001 ausdrücklich und unwiderruflich auf die Teile der Dauerbetriebsgenehmigung für das ERAM verzichtet hatte, die die Annahme weiterer radioaktiver Abfälle zur Endlagerung gestatteten.

Die weiter bestehenden betrieblichen Vorschriften, beispielsweise die Überwachung und Gewährleistung des Strahlenschutzes, werden auch künftig im vollen Umfang beachtet. Das BfS beabsichtigt darüber hinaus, beim Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Genehmigungsbehörde für das ERAM den reinen Offenhaltungsbetrieb bis zum Beginn der Stilllegung zu beantragen.

Aufgrund des erklärten Verzichtes hatte das BfS beim OVG Magdeburg die Einstellung des Verfahrens angeregt, da eine weitere Einlagerung ausgeschlossen ist. Dem ist das OVG nach Vorliegen der entsprechenden Erklärungen der Kläger und des Umweltministeriums nunmehr gefolgt.

Stand: 12.03.2002

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