Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Erster Schritt zur Stabilisierung von Grubenbauten im Zentralteil des Endlagers Morsleben (ERAM) eingeleitet.

Ausgabejahr 2002
Datum 06.03.2002

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat beim Landesamt für Geologie und Bergwesen des Landes Sachsen - Anhalt Ende Februar 2002 einen bergrechtlichen Sonderbetriebsplan zur Zulassung eingereicht, mit dem die vorgezogene Verfüllung von Grubenräumen des Zentralteils des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben beantragt wird. Mit dem Antrag erfüllt das BfS die Forderung der Bergbehörde nach einem unverzüglichen Einbau von stützendem Versatz im Zentralteil des Endlagers. Der Absturz eines Salzbrockens (Löserfall) mit einem Gewicht von mehr als 4000 Tonnen Ende November 2001 hatte die Notwendigkeit des Einbringens eines Stützversatzes in Abbaue des Zentralteils des ERAM deutlich gemacht. Damit soll einem weiteren Stabilitätsverlust entgegenwirkt werden.

"Mit der Vorlage des Sonderbetriebsplans ist das Land Sachsen - Anhalt in der Lage, die notwendigen Prüfungen zügig einzuleiten und nach deren Abschluss die notwendigen Genehmigungen und Anordnungen zu erlassen", sagte Wolfram König, Präsident des BfS. Die vorgezogene Verfüllung ist eine Maßnahme, die aus Gründen der Gefahrenabwehr noch vor Abschluss des laufenden atomrechtlichen Stilllegungsplanfeststellungsverfahrens notwendig ist. Der unverzügliche Beginn der Verfüllung ist auch eine Forderung von Umweltverbänden.

Stand: 06.03.2002

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