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Optische Strahlung

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Optische Strahlung

Schulung und Fortbildung von Solarien-Fachpersonal

  • Die UV-Schutz-Verordnung schreibt die Schulung und Fortbildung von Solarien-Fachpersonal vor. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) haben hierfür einen Leitfaden zur Durchführung der Schulung und Fortbildung von Fachpersonal verfasst.
  • Der Leitfaden dient potentiellen Anbietern von Schulungen und Fortbildungen als Grundlage für die Erstellung von sachgerechten Schulungs- und Fortbildungsunterlagen. Ebenso dient er dazu, Anhaltspunkte für die Entscheidung an die Hand zu geben, ob ein Schulungsträger gemäß den Vorgaben in der UVSV zugelassen, sprich akkreditiert, werden kann.
  • Bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) anerkannte Schulungsträger sind die BSA-Akademie, der Deutsche Sauna-Bund e. V. und die APV-Zertifizierungs GmbH.

Gemäß der UV-Schutz-Verordnung (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Nr. 37 vom 25.07.2011, Seite 1412) ist zu gewährleisten, dass das Fachpersonal Kenntnis bezüglich der mit UV-Bestrahlung verbundenen gesundheitlichen Risiken zur Einschätzung des individuellen Risikos durch UV-Bestrahlung sowie bezüglich des sicheren Umgangs mit UV-Bestrahlungsgeräten hat. Nur auf dieser Basis ist eine verantwortungsvolle Kundenberatung möglich.

Der Leitfaden – Grundlage für Schulungsunterlagen und Akkreditierung

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) haben einen Leitfaden zur Durchführung der Schulung und Fortbildung von Fachpersonal verfasst. Darin werden einzuhaltende Ziele der einzelnen Schulungsinhalte, der Bezug der Schulungsinhalte untereinander und die Gewichtung der einzelnen Schulungskomponenten verdeutlicht. Ebenso wird erläutert, welche Lerninhalte zu vermitteln sind.

Der Leitfaden dient potentiellen Anbietern von Schulungen und Fortbildungen als Grundlage für die Erstellung von sachgerechten Schulungs- und Fortbildungsunterlagen. Ebenso dient er dazu, Anhaltspunkte für die Entscheidung an die Hand zu geben, ob ein Schulungsträger gemäß den Vorgaben in der UVSV zugelassen, sprich akkreditiert, werden kann.

Gesetzliche Grundlage der Schulung und Fortbildung

Während der Betriebszeiten eines UV-Bestrahlungsgeräts muss eine als Fachpersonal qualifizierte Person für den Kundenkontakt und die Überprüfung des UV-Bestrahlungsgeräts anwesend sein (Paragraph 4 Absatz 1 der UV-Schutz-Verordnung (UVSV)). Das Personal muss sich in einer Schulung zum Fachpersonal qualifiziert haben. Die Qualifizierung muss durch die Teilnahme an Fortbildungen aufgefrischt werden. In Anlage 6 der UVSV sind die wesentlichen Schulungsinhalte aufgeführt, die eine Schulung mindestens beinhalten muss.

Schulungsträger müssen anerkannt sein

Eine Schulung zum Fachpersonal kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person anbieten. Schulungsstätten müssen hierzu anerkannt sprich akkreditiert sein. Schulungsträger werden durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert. Eine erteilte Akkreditierung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Im Rahmen des freiwilligen Zertifizierungsverfahrens führte die Akademie für Besonnung (AfB) Schulungen für Personal von Sonnenstudios durch. Die AfB war ausschließlich im Rahmen des freiwilligen Zertifizierungsverfahrens als Schulungsstätte anerkannt. Die Akademie für Besonnung kann erst nach Erhalt der Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle wieder als Schulungsstätte gemäß den Vorgaben der UV-Schutz-Verordnung aktiv werden.

Voraussetzungen für die Anerkennung als Schulungsträger

Ein Schulungsträger muss für die Anerkennung (Akkreditierung) unter anderem nachweisen, dass

  • die Schulungs- und Fortbildungsunterlagen geeignet sind, die nötigen fachlichen Kenntnisse (siehe Anlage 6 der UV-Schutz-Verordnung) zu vermitteln, um zu gewährleisten, dass

    • die Schulungsteilnehmer sicher mit UV-Bestrahlungsgeräten umgehen
    • die allgemeinen Wirkungen von UV-Strahlung auf den Menschen kennen und wiedergeben und
    • das individuelle Risiko durch UV-Strahlung ermitteln können sowie
  • die vom ihm beauftragten Lehrkräfte die erforderliche Qualifikation, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Schulung und der Fortbildung inne haben.

Anerkannte Schulungsträger

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) meldet, dass folgende Stellen als Schulungsstätte für die Schulung und die Fortbildung von Solarien-Fachpersonal gemäß UV-Schutz-Verordnung aktiv sind:

Ziele der Schulung und Fortbildung

Schulungsziel ist, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigt werden,

  • das erworbene Wissen mit eigenen Worten wiederzugeben,
  • eigenständig ein fachlich korrektes Beratungsgespräch – inklusive Hauttypbestimmung und Erstellung eines individuellen Dosierungsplanes – zu führen,
  • auf Kundenfragen zur UV-Bestrahlung und den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu antworten sowie
  • UV-Bestrahlungsgeräte sicher zu bedienen und zuverlässig in deren Bedienung einzuweisen.
Stand: 28.12.2017

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