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Optische Strahlung

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Optische Strahlung

Hinweise für Solariennutzer

Frau im Solarium mit Ausrufezeichen Frau im Solarium Ausrufezeichen

Beachten Sie bitte zu Ihrem eigenen Schutz folgende Tipps, wenn Sie trotz der gesundheitlichen Risiken ein Solarium nutzen möchten:

  • Nutzen Sie ausschließlich Solarien, die der UV-Schutz-Verordnung entsprechen, und meiden Sie Selbstbedienungsstudios. Eine qualifizierte, individuelle Beratung durch geschultes Fachpersonal ist vor der Nutzung eines Solariums unbedingt erforderlich.
  • Das Personal sollte Ihnen ein Zertifikat über die erfolgte Schulung zeigen können.
  • Nehmen Sie das Angebot für eine qualifizierte Beratung wahr. Nur so kann auf Sie individuell eingegangen und Ihre gesundheitlichen Risiken können minimiert werden.
  • Achten Sie darauf, dass die Beratung mindestens Folgendes beinhaltet:

    • Sie werden über die gesundheitlichen Risiken der UV-Bestrahlung aufgeklärt.
    • Ihnen werden die Kriterien genannt, aufgrund derer eine Solariennutzung nicht erfolgen sollte (Ausschlusskriterien), und der Hintergrund hierfür erläutert.
    • Sie werden darauf hingewiesen, dass bei der Verwendung bestimmter Medikamente oder Kosmetika Unverträglichkeitsreaktionen möglich sind.
    • Ihr Hauttyp wird anhand eines Fragebogens mit 10 Fragen bestimmt.
    • Auf Basis Ihres Hauttyps wird ein für Sie speziell geltender Dosierungsplan erstellt. Dieser ist abgestimmt auf die in dem Sonnenstudio nutzbaren Bestrahlungsgeräte.
    • Tragen Sie die desinfizierte Schutzbrille, die Ihnen vom Personal ausgehändigt wird, um Ihre Augen zu schützen.
    • Vermeiden Sie unbedingt einen Sonnenbrand. Das gelingt Ihnen, wenn Sie sich an den Dosierungsplan halten.
    • Legen Sie zwischen den einzelnen Bestrahlungen Pausen von mindestens 48 Stunden ein. Die Pause zwischen zwei Bestrahlungsserien sollte mindestens so lang sein wie die eigentliche Bestrahlungsserie.
    • Achten Sie bitte darauf, dass die maximale Gesamtzahl von 50 Sonnenbädern oder Bestrahlungen durch UV-Bestrahlungsgeräte pro Jahr nicht überschritten wird.
Stand: 03.08.2018

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