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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Leitfaden schafft Grundlage für Sicherung der Trinkwasserqualität

Der überarbeitete Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser schafft die Grundlage für die langfristige Qualitätssicherung des Trinkwassers. Er vereinheitlicht sowohl die Untersuchungen als auch die Umsetzung durch die Aufsichtsbehörden. Er entstand unter der Federführung des BfS und ersetzt eine frühere Fassung aus dem Jahr 2012.

Laut Trinkwasserverordnung sind große Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, bis Ende 2019 Untersuchungen der Konzentration von Radionukliden im Trinkwasser vorzunehmen. Der Leitfaden leistet einen Beitrag zum einheitlichen Verständnis der rechtlichen Vorgaben.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Umweltbundesamt (UBA), die zuständigen Landesbehörden sowie der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs e.V. (DVGW) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V (BDEW) empfehlen die Anwendung des neuen Trinkwasser-Leitfadens. Der Leitfaden entspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Damit soll die langfristige hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland weiterhin gesichert werden.

Entstehung des Leitfadens: Erste BfS-Studie in 2009, europäische Richtlinien und Verordnungen

Erste umfangreiche, systematische Untersuchungen zur Bewertung der Radioaktivität im Trinkwasser veröffentlichte das Bundesamt für Strahlenschutz im Jahr 2009 in der Studie "Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland".

Die Studie erfasste große Teile des Bundesgebiets, Experten untersuchten 582 Trinkwasserproben. In Ballungsgebieten stammten diese vorwiegend aus größeren Wasserversorgungsanlagen, die teilweise mehrere Millionen Menschen mit Trinkwasser versorgen. Zusätzlich wurden gezielt Proben von Wasserversorgungsanlagen in Gebieten mit erhöhter natürlicher Radioaktivität der Bundesländer Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt untersucht. Aufgrund dieser Herangehensweise sind die gewonnenen Daten repräsentativ im Sinne der Aufgabenstellung.

Ergebnis: Strahlenbelastung des Menschen durch natürliche Radionuklide im Trinkwassers gering

Die Studie ergab, dass die Belastung durch natürliche natürliche Radionuklide im Trinkwasser in Deutschland insgesamt als gering eingestuft werden kann. Erwachsene sind demnach aufgrund von Radionukliden im Trinkwasser durchschnittlich einer Strahlung von etwa 0,009 Millisievert pro Jahr ausgesetzt. Bei Säuglingen liegt dieser Wert im Schnitt etwa bei 0,05 Millisievert. Zum Vergleich: Die natürliche Strahlenbelastung, der die Bevölkerung insgesamt im Schnitt pro Jahr ausgesetzt ist, beträgt etwa 2,1 Millisievert. Allerdings kann das Trinkwasser je nach Beschaffenheit des Untergrunds einen erhöhten Gehalt an natürlichen Radionukliden aufweisen.

Eine vom BfS geleitete fachübergreifende Arbeitsgruppe aus Vertretern von Ministerien, Landesmessstellen, analytischen Laboratorien und Trinkwasserverbänden erarbeitete daraufhin zwischen 2009 und 2012 einen Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von Radioaktivität im Trinkwasser, der die bestehenden Anforderungen auf empfehlender Basis konkretisiert.

Mit der Richtlinie 2013/51/EURATOM legte der Rat der Europäischen Union 2013 Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich Radioaktivität im Trinkwasser fest und verpflichtete die EU-Mitgliedsstaaten, die Richtlinie bis zum 28. November 2015 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland erfolgte die Umsetzung mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 18. November 2015.

Anforderungen an die praktische Umsetzung

Der Leitfaden benennt, welche Anforderungen die jeweiligen Untersuchungsstellen bei den Probennahmen erfüllen müssen – zum Beispiel welche Untersuchungsverfahren anzuwenden sind oder wie häufig Proben genommen werden sollen. Für bestimmte Radionuklide gibt die Verordnung zudem Referenzaktivitätskonzentrationen an, mit denen die Messergebnisse in Bezug gesetzt werden können.

Diese Instrumente sind die Grundlage, um in Einzelfällen Maßnahmen zur Reduzierung von Radionuklidkonzentrationen im Trinkwasser anordnen zu können und damit zum Schutz der menschlichen Gesundheit die Qualität des Trinkwassers sicher zu stellen.

Die im Leitfaden erläuterten Untersuchungen und Bewertungen von radioaktivitätsbezogenen Parametern im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung darf nur von dafür zugelassenen Stellen durchgeführt werden. Eine Zulassung als Untersuchungsstelle durch die zuständige Länderbehörde erhalten Labore, die für Untersuchung nach Trinkwasserverordnung akkreditiert ist. Dabei ist es auch möglich, dass sich Labore nur für die Untersuchung einzelner Parameter akkreditieren lassen. Die Anforderungen bei der Akkreditierung von Untersuchungsstellen finden sich auf der Internetseite der DAkks.

Eine qualitätssichernde Maßnahme für akkreditierte Labore ist die erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen. Diese werden für die Bestimmung von natürlichen Radionukliden im Trinkwasser u. a. vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in der Regel in einem Zeitraum von 24 Monaten durchgeführt. Damit soll die langfristige hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland weiterhin gesichert werden.

Stand: 02.02.2018

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© Bundesamt für Strahlenschutz