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Elektromagnetische Felder

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Elektromagnetische Felder

Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber

  • Im Dezember 2001 gaben die Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesregierung eine freiwillige Selbstverpflichtung ab, die im Jahr 2008 fortgeschrieben und im Jahr 2012 verlängert wurde.
  • Inhalt dieser Selbstverpflichtung waren Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze.

Im Dezember 2001 gaben die Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesregierung eine freiwillige Selbstverpflichtung ab, die im Jahr 2008 fortgeschrieben und im Jahr 2012 verlängert wurde.

Inhalte der Selbstverpflichtung

Die Mobilfunkbetreiber verpflichteten sich unter anderem dazu

  • die Kommunikation und Partizipation bei der Standortplanung zu verbessern
  • den Verbraucherschutz zu erweitern
  • verständliche Verbraucherinformationen zu Mobiltelefonen bereitzustellen.

Im Sinne der Vorsorge ist es sinnvoll und notwendig, die Belastung der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder regelmäßig zu überprüfen. An hierfür geeigneten Maßnahmen beteiligen sich die Mobilfunkbetreiber finanziell.

Gutachten zur Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung

Durch unabhängige Gutachten wurde seit 2002 in regelmäßigen Abständen überprüft, ob die Zusagen der Selbstverpflichtung eingehalten werden. Die letzte Überprüfung führte das Deutsche Institut für Urbanistik (difu) zusammen mit der Schlange & Co. GmbH im Auftrag des Informationszentrums Mobilfunk (IZMF) und Vodafone durch. Die Gutachten zeigten, dass die Kommunikation und Kooperation zwischen Betreibern und Kommunen verbessert werden konnte. Trotz dieser Fortschritte gab es nach wie vor Konflikte bei der Erweiterung beziehungsweise Neuerrichtung von Mobilfunksendeanlagen. Die Bevölkerung fühlte sich demnach trotz der Bemühungen der Mobilfunkbetreiber oftmals immer noch bei der Wahl neuer Standorte zu wenig beteiligt.

Die Gutachten prüften verschiedene Möglichkeiten, die Kommunen und die Öffentlichkeit besser mit Informationen zum Netzausbau und zu Mobiltelefonen zu versorgen.

Die Überprüfung der Handyshops ergab, dass es gemäß Jahresgutachten 2015 einen Anstieg an Handys mit einem niedrigeren SAR-Wert gibt und dass der SAR-Wert auch für Tablets und Phablets (besonders große Smartphones) ausgewiesen wird.

Im Jahr 2015 war die letzte Überprüfung der freiwilligen Selbstverpflichtung, da das IZMF inzwischen nur noch Informationen auf der Webseite bereit hält. Es werden keine Gutachten mehr erstellt.

Finanzielle Beteiligung am Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF)

Im Rahmen der Selbstverpflichtung unterstützen die Mobilfunknetzbetreiber Forschung zum Mobilfunk. Dazu gehörte das vom Bundesumweltministerium initiierte und vom BfS betreute Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF). Von 2002 bis 2008 wurden 54 Forschungsvorhaben zum Thema "Mobilfunk" durchgeführt. Ziel war es, grundsätzliche biologische Wirkungen und Mechanismen wissenschaftlich belastbar nachzuweisen und unter Einbeziehung internationaler Forschungsergebnisse deren gesundheitliche Relevanz abzuschätzen. Des Weiteren sollten mögliche Ursachen der Elektrosensibilität aufgeklärt werden.

Die Ergebnisse sind auf der Internetseite des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms einsehbar.

Finanzierung von Forschung zur Risikokommunikation

Mit verschiedenen Forschungsvorhaben sollten das Wissensmanagement und die Risikokommunikation im Bereich Mobilfunk weiter verbessert werden. Im Einzelnen handelte es sich um sechs Projekte:

  • Wissensmanagement in Bezug auf das DMF-Programm
  • Erstellung einer Handlungsempfehlung zur Bewertung von Studienergebnissen
  • Erarbeitung einer Broschüre mit Hintergrundinformationen zu den Handlungsempfehlungen
  • Umfrage zu Nutzung und Wahrnehmung des Mobilfunks
  • Evaluierung des EMF-Portals
  • Analyse der divergierenden Risikoeinschätzungen im Mobilfunkbereich

Verantwortung und fachliche Begleitung der Forschung

Die Verantwortung für die Forschungsvorhaben lag in den Händen des Bundesumweltministeriums (BMU), die fachliche Begleitung der Forschung beim BfS. Die Forschungsvorhaben wurden - genauso wie das DMF - ohne direkten Einfluss der Mobilfunknetzbetreiber auf Inhalte, Forschungsnehmer und die Fachbegleitung durchgeführt.

Mit den aus den Forschungsergebnissen gewonnenen Erkenntnissen können unterschiedliche Bevölkerungsgruppen gezielter angesprochen werden, Risiken besser kommuniziert und damit der Gesundheits- und Verbraucherschutz verbessert werden. Zudem dienen sie der besseren Vernetzung der Institutionen.

Stand: 23.02.2018

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