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Elektromagnetische Felder

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Elektromagnetische Felder

Spezifische Absorptionsraten (SAR) von Handys

Beim Mobilfunk werden hochfrequente elektromagnetische Felder genutzt, um Sprache oder Daten zu übertragen. Wenn man mit dem Handy telefoniert, wird ein Teil der Energie dieser Felder im Kopf aufgenommen.

Führt man das Handy zum Beispiel in einer Tasche der Kleidung bei sich und benutzt zum Telefonieren ein Headset, so wird die Energie von dem Körperteil aufgenommen, in dessen Nähe sich das Handy befindet.

SAR soll nicht mehr als 2 Watt pro Kilogramm betragen

Als Maß für die Energieaufnahme dient die so genannte Spezifische Absorptionsrate (SAR). Sie wird in Watt pro Kilogramm (W/kg) gemessen. Um gesundheitliche Wirkungen dieser hochfrequenten Felder auszuschließen, soll die Spezifische Absorptionsrate eines Handys nicht mehr als 2 Watt pro Kilogramm betragen.

Dieser Höchstwert wird von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection – ICNIRP) seit 1998 empfohlen; die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) und die EU-Kommission schlossen sich dem 1998 bzw. 1999 an. In der Folge wurden durch europäische Normungsgremien Normen erarbeitet, um die Einhaltung dieses Grenzwertes zu überprüfen.

Laut Herstellerangaben unterschreiten alle im Handel befindlichen Handys den von der ICNIRP empfohlenen maximalen SAR-Wert von 2 Watt pro Kilogramm.

SAR-Werte marktüblicher Handys im Überblick

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erhebt seit 2002 in regelmäßigen Abständen bei den Herstellern von Mobiltelefonen die SAR-Werte der auf dem deutschen Markt verfügbaren Handys.

Die ermittelten Werte sind in einer Liste zusammengestellt. Die Liste enthält – soweit verfügbar – für das jeweilige Handy die SAR-Werte für die Anwendungsfälle

  • Telefonieren mit dem Handy am Ohr
  • Betrieb beim Tragen des Handys am Körper.

Die Hersteller ermitteln die SAR-Werte gemäß den europäischen Messnormen EN 62209-1 (Anwendungsfall "Telefonieren mit dem Handy am Ohr") und EN 62209-2 (Anwendungsfall "Betrieb beim Tragen des Handys am Körper") mit Hilfe jeweils genau festgelegter standardisierter Verfahren. Daher sind die Werte des jeweiligen Anwendungsfalls in der Regel miteinander vergleichbar.

Einschränkend ist aber darauf hinzuweisen, dass die Messnorm EN 62209-2 bis zum Jahr 2016 unterschiedliche Messabstände von bis zu 2,5 cm zuließ. Im Alltag kommen allerdings oft kleinere Abstände als 2,5 cm zwischen Körperoberfläche und Gerät vor. Aufgrund eines Beschlusses der EU-Kommission vom April 2016 ermitteln die Mobiltelefonhersteller seitdem die SAR-Werte am Körper in einem einheitlichen (kleineren) Abstand von 0,5 cm. Somit werden nun auch die dadurch entstehenden höheren Expositionen erfasst. Zudem wird die geforderte Vergleichbarkeit der von den Herstellern ermittelten SAR-Werte erreicht.

Um eine bessere Vergleichbarkeit der bis zum Jahr 2016 ermittelten SAR-Werte zu ermöglichen, wurden die herstellerseitig genannten Messabstände in der Liste angegeben (916 Angaben wurden gemacht).

Der für den Betrieb beim Tragen des Handys am Körper ermittelte und angegebene SAR-Wert wird bei den vom Hersteller üblicherweise in der Gebrauchsanweisung genannten Abstand zur Körperoberfläche beziehungsweise bei Benutzung des von ihm empfohlenen Tragezubehörs eingehalten.

Bei zwei in der Liste aufgeführten Geräten erfolgt die Vermarktung als "Kinderhandy"; zum Thema "Handy in Kinderhand" siehe die Empfehlungen zum Telefonieren mit dem Handy des BfS.

Für die Richtigkeit der genannten Angaben zu SAR-Werten übernimmt das Bundesamt für Strahlenschutz keine Gewähr.

Stand: 15.12.2017

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