Mit Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes Mitte 2013 hat der Gesetzgeber nicht nur ein Verfahren zur Suche eines Endlagerstandortes für insbesondere hochradioaktive Abfälle festgelegt, sondern auch die Zuständigkeiten für die Endlagerung insgesamt geregelt. 2016 hat der Gesetzgeber diese Anforderungen im Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich des Strahlenschutzes und der Endlagerung konkretisiert. Bei den festgelegten Veränderungen geht es grundsätzlich darum, die Organisationen und Behörden so zu strukturieren, dass Aufgaben wie die Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle erfolgreich realisiert werden können. Ziel ist außerdem, die Organisationsstrukturen in bestehenden Bereichen zu verbessern und eine eindeutige Zuordnung von Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich des Strahlenschutzes und der Endlagerung zu gewährleisten.
Kaum eine Straftat belastet die Allgemeinheit so umfassend wie Korruption. Sie schädigt den Wettbewerb, den Staat und alle Steuerzahler. Jede Bestechung, jede Vorteilsnahme untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Verwaltung genauso wie in das Geschäftsgebaren der Wirtschaft. Eine wichtige Waffe im Kampf gegen die Korruption ist die Prävention. Die Korruptionspräventionsrichtlinie des Bundes ist Grundlage der Umsetzungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention im BfS.